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Vater von Hanau-Attentäter wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

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Prozess gegen Vater des Hanau-Attentäters. Er wird von Polizisten in den Verhandlungssaal geführt.
Der Angeklagte wird von Polizisten in den Verhandlungssaal geführt. Der Mann ist der Vater des Attentäters von Hanau. © Boris Roessler/dpa

Der Vater des Hanauer Attentäters wurde vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Da der Angeklagte nicht freiwillig zum Verhandlungsbeginn erschienen war, musste die Verhandlung zunächst unterbrochen werden. Die Polizei holte ihn ab.

Update vom 7. Oktober, 11.02 Uhr: Der Vater des Attentäters von Hanau ist am Mittwochabend vom Amtsgericht Hanau wegen drei Fällen von Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Damit blieb das Gericht deutlich unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten Summe. Während der Hauptverhandlung hätten sich die Sachverhalte aus der Anklageschrift tatsächlich feststellen lassen, sagte die Vorsitzende Richterin.

Main-Kinzig-Kreis: Vater von Hanau-Attentäter wegen Beleidigung verurteilt

Update von 14.04 Uhr: Nach einer längeren Unterbrechung gleich zu Beginn ist der Prozess gegen den Vater des Attentäters von Hanau wegen Beleidigungsvorwürfen am Mittwoch vor dem Hanauer Amtsgericht fortgesetzt worden. Da der Angeklagte nicht freiwillig zum Verhandlungsbeginn erschienen war, wurde er auf Anordnung des Gerichts von der Polizei geholt und vorgeführt. Nach Betreten des Saals teilte der Mann der Vorsitzenden Richterin mit, dass er sie wegen Befangenheit ablehne und ein entsprechendes Fax geschickt habe. An seinen Anwalt gewandt sagte er: «Sie sind nicht mein Verteidiger.»

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach Angaben des Gerichts Beleidigung in drei Fällen vor. Dabei geht es um Äußerungen in einer Anzeige sowie zwei Schreiben an Behörden.

Main-Kinzig-Kreis: Polizei holt Vater von Hanau-Attentäter zu Prozess

Erstmeldung vom 6. Oktober, 11.11 Uhr:

Hanau - Der Prozess vor dem Hanauer Amtsgericht im Main-Kinzig-Kreis gegen den Vater des Attentäters von Hanau ist am Mittwochmorgen, 6. Oktober, direkt nach Beginn unterbrochen worden, weil der Angeklagte nicht erschienen ist. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete die Vorsitzende Richterin die Vorführung des Mannes an. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach Mitteilung des Gerichts Beleidigung in drei Fällen vor. Dabei geht es um Äußerungen in einer Anzeige sowie zwei Schreiben an Behörden.

So soll der Mann im Januar 2021 in einer Strafanzeige mehrere Menschen als „wilde Fremde“ bezeichnet haben. Diese hätten zuvor in der Nähe seines Wohnhauses eine Versammlung unter dem Motto „Wir warten nicht auf einen neuen rassistischen Anschlag“ abgehalten. Unter den Teilnehmern der Kundgebung seien auch mehrere Angehörige der Anschlagsopfer gewesen.

Main-Kinzig-Kreis: Vater von Hanau-Attentäter nicht zu Prozess erschienen

Der Angeklagte ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschoss, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. In einem weiteren Fall geht es um ein Schreiben aus dem Januar 2021 an den Generalbundesanwalt, der bereits in der Tatnacht die Ermittlungen zu dem Attentat an sich gezogen hatte. In dem Schreiben soll der Mann ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das unmittelbar nach dem Anschlag an seiner Wohnanschrift eingesetzt war, als „Terrorkommando“ beziehungsweise „Terroreinheit“ bezeichnet haben.

Schließlich soll er im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der „Wählertäuschung“ bezichtigt haben. Der Anwalt des Mannes hatte auf Anfrage keine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten abgegeben und wollte sich auch am Mittwoch zunächst nicht äußern. (dpa)

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