Die ganze Szenerie ließ auch den 25-Jährigen nicht kalt. Er war zuvor erfolgreich getürmt, kehrte jedoch freiwillig zurück, um der Frau beizustehen. Auch dieser sei „aufmüpfig“ gewesen, erinnerte sich der 39-jährige Beamte. Bei der Dame spitzte sich die Situation derart zu, dass sie kurz vor einer Gewahrsamnahme stand, weil sie einem Platzverweis nicht nachkam. Auf Befragen habe der Angeklagte erklärt, dass die 23-Jährige seine Freundin sei und sie beide auf der Party gewesen seien.
Der 25-Jährige fühlte sich mit diesen Aussagen kräftig missverstanden, wie er nun vor Gericht erklärte. Mit „Freundin“ habe er seinerzeit eine gute Bekannte gemeint. Und auf der Party auf dem Areal seien sie nicht gewesen, sondern hätten lediglich vorgehabt, dort hinzugehen. Überhaupt fand er die gesamte Situation mit der Polizei wenig erfreulich. Er habe keine Lust gehabt, sich auszuweisen. Das Entleeren seiner Taschen empfand er als „demütigend“. Er habe nicht verstanden, warum er durchsucht werden sollte. Und gegen die Mitnahme seiner Bekannten habe er auch interveniert mit den Worten: „Niemand muss mit auf die Wache.“
Beide Personen hatten im Vorfeld der Verhandlung einen Strafbefehl erhalten, wonach sie jeweils 600 Euro wegen Hausfriedensbruchs bezahlen sollten. Dagegen hatten sie Einspruch eingelegt, sodass es nun zur Gerichtsverhandlung kam. Die 23-Jährige erschien jedoch unentschuldigt nicht. Ihr Einspruch wurde verworfen.
Für den 25-Jährigen brachte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ins Gespräch. Das lehnte dessen Verteidigerin strikt ab. Sie forderte Freispruch. Richter Wolfgang Ott vertagte daraufhin die Sitzung und will nun bei einem zweiten Termin weitere Zeugen hören. (ls)
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