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Schwere Brandstiftung im Hofgut Kaltenborn: Urteil gegen 56-Jährige ist rechtskräftig

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Brand in einem Reiterhof
Der Brand im Hofgut sorgte damals für ein Großaufgebot an Feuerwehren. (Archivbild) © 5vision Media/dpa

Die Verurteilung einer 56 Jahre alten Frau wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung zu acht Jahren Haft ist rechtskräftig. Die Verurteilte hatte in der Nacht zum 15. August 2022 das Hofgut Kaltenborn bei Gelnhausen angezündet.

Gelnhausen - Nach Angaben des Landgerichts Hanau legten weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung Revision ein. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass die an einer schweren Depression leidende Frau im vergangenen August nachts das historische Hofgut, in dem sie zur Miete wohnte, in betrunkenem Zustand in Brand gesteckt und dabei den Tod von drei Bewohnern „billigend in Kauf genommen“ hat.

Main-Kinzig-Kreis: Urteil gegen Brandstifterin von Kaltenborn rechtskräftig

Das Gericht blieb in dem vor eineinhalb Wochen verkündeten Urteil hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verlangt hatte. Die Verteidigung hatte sich für eine Freiheitsstrafe „im Ermessen des Gerichts“ ausgesprochen.

Die Nachbarn der Angeklagten hatten den Brand überlebt, weil sie von ihren Hunden rechtzeitig gewarnt wurden und ins Freie fliehen konnten. Das laut Gericht „liebevoll restaurierte“ und unter Denkmalschutz stehende Hofgut Kaltenborn aus dem 17. Jahrhundert nahe Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis wurde bei dem Brand völlig zerstört. Der Schaden wird auf etwa 2,6 Millionen Euro geschätzt. (dpa)

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