Mutter ins Gesicht geschlagen? – Verhandlung um Familienstreit wird eingestellt
Schlüchtern - Eine handfeste Auseinandersetzung in einer Schlüchterner Familie landete gestern vor dem Amtsgericht Gelnhausen: Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen den 35-jährigen Sohn erhoben, weil dieser seine Mutter im August 2013 geschlagen haben soll. Am Ende wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.
Dass es am 12. August 2013 zu einem "Handgemenge" in seinem Elternhaus in einem Schlüchterner Stadtteil gekommen war, bestritt der inzwischen in Steinau lebende Angeklagte nicht, Auslöser sei dabei aber seine alkoholkranke Mutter gewesen. Diese habe ihn im Gesicht gekratzt, daraufhin habe er sich gewehrt und sie weggestoßen. "Meine Mutter war stark betrunken und ich habe versucht, sie abzuwehren", so seine Aussage im Gerichtssaal, während die anderen Familienangehörigen vor der Tür im Flur lautstark diskutierten.
In der Anklageschrift hörte sich das allerdings etwas anders an: Mehrere Ohrfeigen soll der 35-Jährige seiner Mutter versetzt haben, woraufhin diese auf den Boden fiel und dabei angeblich Prellungen am Gesäß und Schwellungen im Gesicht davon trug. Zudem soll er ihr angekündigt haben, dass dies nur der Anfang sei, und er sie "umlege".
Der Angeklagte berichtete dem Gericht von langjährigen Streitigkeiten in der Familie, bei denen es nicht zum ersten Mal zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen sei. Zuvor sei aber er meist das Opfer gewesen. Der Zorn seiner Familie habe sich dann auf seine Ehefrau konzentriert, von der er inzwischen getrennt lebt. "Man hat mich gezwungen, meine Frau zu verlassen", erklärte er.
Es stehen auch Missbrauchsvorwürfe gegen ihn im Raum. Das Opfer soll seine jüngere Schwester gewesen sein. Als einzige Zeugin wurde vom Gericht eine weitere Schwester gehört, die sich am 12. August 2013 im Elternhaus aufhielt. "Es gab einen Knall, dann habe ich mehrere Schläge gehört und gedacht, er schlachtet sie ab", meinte sie. Diese Schilderung wirkte auf alle Prozessbeteiligten auch aufgrund der vermeintlich leichteren Verletzungen der Mutter stark übertrieben.
Anstatt weitere Zeugen zu verhören und tiefer in diese Familienstreitigkeiten einzusteigen, entschlossen sich Gericht und Staatsanwaltschaft, das Verfahren vorläufig einzustellen. Der 35-Jährige aus Steinau erklärte sich im Gegenzug bereit, 300 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.