Warum und wen die Äste störten, ist dem Elmer aber durchaus klar: Derzeit werden im Brandensteiner Forst zwei Windräder errichtet. Und der Transportweg führt nun mal an seiner Streuobstwiese vorbei.
Fast noch mehr als über die abgesägten und „geklauten“ Äste ärgert sich Heilmann darüber, dass er nicht informiert wurde, und auch darüber, dass naturbelassene Streuobstwiesen außerhalb von Ortschaften per Gesetz als geschützte Biotope zählen und ein Eingriff, der über eine schonende Pflege und Bewirtschaftung hinausgeht, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen sollte – also dem Kreis.
Seitens der Kreisverwaltung erhielt Heilmann auf seine Anfrage übrigens die Antwort, man könne seinen Unmut durchaus nachvollziehen. Die Behörde sei grundsätzlich auch für die Genehmigung der eigentlichen Fahrten von Großraum- und Schwertransporten zuständig. Zur Vorbereitung der Fahrtstrecken würden jedoch eigene verkehrsrechtliche Anordnungen – auf Basis einer Streckenstudie oder ähnlichen Planungen – erlassen. Allerdings in diesem Fall nicht durch die Kreis-Verkehrsbehörde.
Schließlich meldete sich das RP auf die Anfrage von Heilmann, und daraufhin – unaufgefordert – ein Projekt-Ingenieur des Windpark-Betreibers Juwi, der wohl vonseiten des RPs informiert wurde, wie dem Schriftwechsel zu entnehmen ist. Der Juwi-Ingenieur schreibt: „Wir haben die Rückmeldung von unserem Nachunternehmer bekommen, dass er Ihre Bäume entlang der K 933 zurückgeschnitten hat. Ich möchte Ihnen daher vorschlagen, dass wir uns vor Ort treffen, um uns ein gemeinsames Bild von den Bäumen zu machen und Schritte zur Regulierung des Schadens zu besprechen.“
Das will Heilmann allerdings nicht. Es gehe ihm nicht um eine Entschädigung. Es geht ihm vielmehr ums Prinzip. Folglich wird er die Sachbeschädigung zur Anzeige bringen und sich nicht weiter herumärgern. Auch, um sein Herz zu schonen.