Doch dem Filialleiter war das kriminelle Tun nicht entgangen. Über eine Überwachungskamera hatte er alles beobachtet und sprach das Ehepaar am Ausgang an. (Lesen Sie hier: Schläge, Stürze und eine Notoperation durch Milzriss: Streit unter Eheleuten landet vor Gericht)
Der 67-Jährige räumte vor Richter Wolfgang Ott den Diebstahl ein. „Ich habe es eingesteckt. Das ist Fakt“, zeigte er sich geständig: „Wir sind erwischt worden. Wir stehen dazu.“ Der Angeklagte hatte dazu bereits im Vorfeld einen schriftlichen Strafbefehl erhalten. Dagegen hatte er allerdings Einspruch eingelegt.
Den Schritt sei er wegen knapper finanzieller Mittel gegangen. Er hätte die Strafe nur ratenweise bezahlen könne. Das sei jederzeit nach Antrag bei der Staatsanwaltschaft möglich, auch ohne Einspruch einzulegen, erklärte ihm Ott. So zog der Angeklagte diesen also zurück. „Ich möchte sie hier nicht mehr wiedersehen“, verabschiedete sich Ott von dem Klau-Rentner. „Wir werden uns künftig schon benehmen“, versprach der Angeklagte. Gegen die Ehefrau läuft wegen des Ladendiebstahls ein separates Strafverfahren. (ls)