Im Raumordnungverfahren für die Neubaustrecke zwischen Gelnhausen und Kalbach, das 2015 eröffnet worden ist, stand nach der Vollständigkeitsprüfung für die Antragsunterlagen sowie der formalen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Jahr 2020 die Auswertung der einzelnen Stellungnahmen auf der Agenda. Daraufhin folgte ein dreitägiger Erörterungstermin im September 2021.
Die dort aufgeworfenen Fragen, Anregungen und Kritikpunkte lagen in der Folge den Fachleuten im Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zur vertiefenden Untersuchung vor. Inzwischen, so Kurstadt-Rathauschef Brasch, befinde sich das Raumordnungverfahren in der Abschlussphase. Die vertiefte Prüfung sei abgeschlossen, sodass der Antrag nun entscheidungsreif sei. Im vergangenen November fand in digitaler Form das 22. Dialogforum der Bahn AG zu diesem Großvorhaben statt.
Im kommenden Frühjahr sollen die Regionalversammlungen Südhessen und Nordhessen mit der Trassenplanung befasst werden. Hierbei wollen die Verantwortlichen der Stadt Bad Soden-Salmünster in der politischen Debatte erneut an die Position ihrer kommunalen Gremien für die Trassenvariante VII erinnern, damit diese „nochmals ernsthaft geprüft“ werde. Diese Trasse würde am südlichen Vogelsberg entlang verlaufen. Brasch räumte aber ein, dass der Widerstand gegen diese Variante im Landkreis Fulda sehr groß sei. Womöglich sei die Bahn aus diesem Grund auf die Variante IV als Vorzugsvariante eingeschwenkt.
Im Jahr 2022 standen Vorbereitung und Vergaben im Fokus. So wurden das Ausschreibungsverfahren zur technischen Planung gestartet, eine erste Angebotsrunde abgeschlossen und Planerleistungen für die Vorplanung vergeben sowie ein Vertrag über 11,25 Hektar Aufforstungsflächen bei Pfaffenhausen geschlossen.
Das Bohrprogramm außerhalb von Wasserschutzgebieten wurde für die Variante IV 2022 abgeschlossen. Bei der Variante VII sind zunächst jene Bohrpunkte in den Blick gerückt, die für den Variantenvergleich IV/VII relevant sind (siehe Kartengrafik).
Wenn sich die beiden Regionalversammlungen im April und Mai dieses Jahres mit dem Vorhaben befasst haben, sollen deren Stellungnahmen in die endgültige Entscheidung einfließen. Zur Jahresmitte 2023 steht die „Finalisierung der landesplanerischen Beurteilung“ auf dem Verlaufsplan des Raumordnungsverfahrens, das danach unter anderem mit der Veröffentlichung im hessischen Staatsanzeiger seinen Abschluss finden soll.
Im Jahr 2024 steht nach der Erstellung eines Berichts zur „parlamentarischen Befassung“ dessen Freigabe auf der Agenda. Auf der Basis dieses Berichts trifft der Gesetzgeber dann seine Entscheidung, auf welche im Jahr 2025 die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für das Großprojekt folgen soll.