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Ohrfeige und Flaschen-Wurf: 21-Jährige attackiert Mädchen auf Schulhof

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Drei Therapeuten aus Fulda berichten davon, worunter Kinder und Jugendliche im Corona-Lockdown leiden.
Eine 12-jähriges Mädchen ist auf einem Schulhof im Main-Kinzig-Kreis Opfer einer Körperverletzung geworden. (Symbolfoto) © Nicolas Armer/dpa

Eine junge Frau aus dem Main-Kinzig-Kreis stand kürzlich wegen Körperverletzung vor Gericht. Die 21-Jährige hatte ein 12-jähriges Mädchen auf einem Schulhof attackiert.

Bad Soden-Salmünster - Wegen Körperverletzung ist die 21-Jährige von Jugendrichter Christian Scheuermann nach Jugendstrafrecht vor dem Amtsgericht Gelnhausen verwarnt worden. Außerdem muss die Frau aus Bad Soden-Salmünster im Main-Kinzig-Kreis 200 Euro Schmerzensgeld an das Opfer bezahlen.

Main-Kinzig-Kreis: Ohrfeige auf Schulhof - 21-Jährige attackiert Mädchen

Zu dem Zwischenfall war es am Nachmittag des 26. Juli 2021 auf einem Schulhof in der Bad Soden-Salmünster gekommen. Außerhalb der Schulzeit hatte sich die Angeklagte mit zwei Freundinnen und Kindern dort hingesetzt. Parallel dazu hielt sich an dem Ort eine Gruppe von Kindern auf – allesamt schulfremd. Nach Angaben der 21-Jährigen fielen diese durch ihre Lautstärke und derbe Ausdrücke auf. Daher rief sie diese zur Mäßigung auf.

Dieses quittierten die Kinder nach ihren Angaben mit weiteren Provokationen. Beispielsweise titulierten sie ihre Begleiterin als „die Fette“. Daraus resultierte eine verbale Auseinandersetzung, in deren Verlauf die Angeklagte eine 12-Jährige schubste und ihr schließlich eine Ohrfeige verpasste sowie eine Wasserflasche hinterherwarf. Vor Gericht bedauerte sie ihr Handeln. Sie schäme sich und bereue dieses „unreife Verhalten“.

Dies war in der Angelegenheit schon die zweite Verhandlung. Bei einem ersten Termin waren zwar fünf Zeugen pünktlich erschienen. Doch die Angeklagte fehlte seinerzeit unentschuldigt. Sie sei da krank gewesen, beteuerte sie jetzt. Nun wurde auf die Anhörung der Zeugen wegen des umfassenden Geständnisses verzichtet.

Über das unzuverlässige Verhalten der 21-Jährigen klagten nicht nur der Richter, sondern auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Laut ihren Angaben gestaltet sich die Kontaktaufnahme mit der Angeklagten stets schwierig.

Angeklagte stand bereits vor Gericht - wegen Fotos in Pflegeheim

Bereits im September vergangenen Jahres war die Frau vor dem Amtsgericht Gelnhausen in anderer Sache wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen verurteilt worden. Zusammen mit Komplizinnen hatte sie als Mitarbeiterin in einem Pflegeheim herabwürdigende Bilder von Bewohnerinnen und Bewohner in peinlichen Situationen aufgenommen und diese mit diffamierenden Äußerungen im Internet verbreitet.

Das Urteil hatte sie nur teilweise erfüllt, indem sie die auferlegten Beratungsgespräche wahrnahm und die Geldstrafe bezahlte. Die zusätzlich geforderten 40 Arbeitsstunden hat sie bis heute nicht erledigt. Nach Angaben des Vorsitzenden drohte ihr deswegen jetzt ein Beugearrest.

Doch soweit kommt es doch nicht. Die 40 Sozialstunden wurden mit dem neuerlichen Urteil in eine Geldstrafe umgewandelt. 500 Euro muss sie nunmehr stattdessen an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. (ls)

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