Amtsrichter Ott war es wichtig, dass der Angeklagte seinen Fehler verstanden hat und so etwas nicht mehr in der Öffentlichkeit mache. Deswegen stellte er das Strafverfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft gegen die Geldauflage ein. Wenn der Mann die Zahlung an das Frauenhaus geleistet hat, wird der Fall zu den Akten gelegt.
In Gelnhausen hatte unlängst ein weiterer Prozess vor Aufsehen gesorgt. Nachdem ein Masseur eine Frau an der Brust berührt hatte, musste er sich vor Gericht verantworten. Ergebnis: Der 44-Jährige muss 800 Euro Strafe zahlen.