Streit am Sportplatz eskaliert: 32-Jähriger zieht Pistole - Familienvater vor Gericht

Heute weiß er, dass es eine „dumme Idee“ war. Doch am Sonntag, den 21. Juni 2020, war die Situation durch aus bedrohlich, als der 32-Jährige sein Gegenüber mit einer Pistole bedrohte.
Schlüchtern - Nun wurde der Mann aus Schlüchtern, Main-Kinzig-Kreis vor dem Amtsgericht Gelnhausen wegen Bedrohung verwarnt. Sollte der Familienvater innerhalb der Bewährungszeit von einem Jahr wieder kriminell werden, muss er eine Geldstrafe von 2.500 Euro (50 Tagessätze á 50 Euro) an die Staatskasse bezahlen. Unmittelbar zu begleichen ist eine Geldauflage von 1.500 Euro an die Opferhilfe-Organisation „Weißer Ring“.
Schlüchtern: Nach eskaliertem Streit am Sportplatz muss Familienvater (32) vor das Amtsgericht Gelnhausen
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Hanau hatte der Angeklagte sich gegen Mitternacht mit einem 20-Jährigen am Sportplatz im Stadtteil Herolz zu einer Aussprache wegen eines vorangegangenen Streits getroffen. Dabei zog der 32-Jährige vermittelt eine Pistole, hielt sie seinem Gegenüber an die Wange und drohte: „Ich kann auch abdrücken.“
Der bislang nicht vorbestrafte Beschuldigte räumte den Vorwand vor Gericht sofort ein, bestritt allerdings, dass es sich um eine scharfe Waffe gehandelt habe.
Am Abend zuvor sei der zunächst Billard spielen gewesen. Später habe er sich mit anderen auf einem Parkplatz in Schlüchtern getroffen. Das spätere Opfer soll im Verlauf des Abends mit einer jungen Frau Streit gehabt haben. Er fühlte sich nunmehr berufen, in dem Konflikt Aufklärungsarbeit zu betreiben. (Lesen Sie hier: Statt Windkraft nur heiße Lust: Haftstrafen für Betrug)
„Klärendes Gespräch“ am Rande des Herolzer Sportplatzes
Zuvor ging es für ihn allerdings nochmal nach Hause, wo er ein Bier trank und auf seine Faschingskiste stieß. Aus dieser entnahm er eine Spielzeugpistole und streckte sie ein - ein Fehler, wie sich später herausstellte. Damit habe er dann den 20-Jährigen bei dem „klärenden Gespräch“ am Rande des Herolzer Sportplatzes bedroht, gestand er. Bei dem Vorfall waren offenbar beide Beteiligte alkoholisiert.
Das Opfer sieht die Bedrohung relativ nüchtern. „Ich war nicht so verängstigt“, blickte er im Zeugenstand zurück. Noch im Gerichtssaal entschuldigten sich die beiden Streithähne gegenseitig, so dass der 20-Jährige „die Sache als vergessen“ ansah. Nicht so die Justiz. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte für diese „krasse Form der Bedrohung“ eine Geldstrafe von 9.000 Euro.
Weder scharfe Waffe noch Spielzeugpistole gefunden
Anders die Sichtweise des Verteidigers. Objektiv sei es eine Bedrohung gewesen, subjektiv ein Streit unter zwei Alkoholisierten. Sein Mandant habe sich da „in etwas reingehängt, in das er sich nicht hätte reinhängen sollen“. Erfolgte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Entsprechend urteilte auch Richter Wolfgang Ott.
Übrigens fand die Polizei bei einer späteren Durchsuchung der Wohnung des 32-Jährigen weder eine scharfe Waffe noch eine Spielzeugpistole.