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Rücksichtslos auf der A66 überholt: Angeklagter erscheint nicht vor Gericht

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Justiz
Der 33-Jährige erschien trotz Vorladung nicht beim Gerichtstermin. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Eine unerfreuliche, ja sogar gefährliche Begegnung hatte ein Ehepaar aus Schlüchtern, als es im vergangenen Jahr auf der Autobahn 66 in Richtung Gelnhausen fuhr.

Schlüchtern - Seinerzeit befand sich im Bereich der Anschlussstelle Wächtersbach/Bad Orb eine Baustelle, welche beide Fahrspuren verengte. Die Geschwindigkeit war dort reduziert. Die Schlüchterner befanden sich gerade auf der linken Spur, um einen vorausfahrenden Wagen, der auf der rechten Seite unterwegs war, zu überholen.

Main-Kinzig-Kreis: A66-Raser erscheint nicht vor Gericht

Plötzlich näherte sich von hinten ein Klein-Lkw (Sprinter). Offensichtlich hatte es dessen 33-jährige Fahrer eilig. Jedenfalls überholte er verbotswidrig das Auto des Ehepaars auf der rechten Spur. Doch nicht nur das: Während des Vorgangs rammte er plötzlich das andere Fahrzeug.

Nun sollte sich der Mann aus Wiesbaden nach dem Vorfall wegen Straßenverkehrsgefährdung vor dem Amtsgericht Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) verantworten. Doch trotz Vorladung erschien er nicht zu dem Termin. Eine Entschuldigung für sein Fehlen lag Richter Andreas Weiß auch nicht vor.

Also setzte der Vorsitzende in dessen Abwesenheit eine Sanktion fest. Der 33-Jährige muss für sein verkehrswidriges Verhalten eine Geldstrafe von 3000 Euro (60 Tagessätze zu jeweils 50 Euro) bezahlen. Und was ihn vielleicht noch härter trifft: Der Führerschein wird ihm entzogen und nicht vor einer Sperrzeit von 15 Monaten wieder ausgehändigt. Diese Strafen werden dem 33-Jährigen mittels Strafbefehl schriftlich mitgeteilt.

Ebenfalls über die A66 ist ein 23-Jähriger bei starkem Regen mit einem getunten Golf gerast. Während der waghalsigen Fahrt saß ein 6-jähriges Kind auf der Rückbank. (ls)

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