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Schwerer Unfall mit zwei Promille im Blut: Geldstrafe für den Fahrer

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Von: Redaktion Fuldaer Zeitung

Schlüchtern - 1250 Euro und eine Führerscheinsperre von sieben Monaten: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen gegen einen 50-Jährigen aus Schlüchtern, der unter Alkoholeinfluss am 23. Juli 2014 einen schweren Unfall in seiner Heimatstadt verursacht hat.

Schwerer Unfall unter Alkoholeinfluss am 23. Juli vergangenen Jahres am Schlüchterner Stadtrand: Eine 46-jährige Frau aus Ebersburg wurde so schwer verletzt, dass sie mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Gießen geflogen werden musste.

Ein 50-jähriger Schlüchterner näherte sich an jenem Donnerstagabend mit seinem Toyota gegen 21.15 Uhr auf der Umgehungsstraße – aus Richtung Elm kommend – der verlängerten Fuldaer Straße. In Höhe des Friedhofes missachtete er beim Linksabbiegen die Vorfahrt der Frau, die mit ihrem Opel aus der Innenstadt kam.

Beide Fahrzeuge stießen so heftig zusammen, dass die Ebersburgerin in ihrem Fahrzeug eingeklemmt wurde. Erst der Stützpunkt-Feuerwehr aus Schlüchtern gelang es, die Frau mit schwerem Gerät aus dem Autowrack zu retten. Der Unfallverursacher wurde bei der Kollision leicht verletzt, sein 34-jähriger Beifahrer, der ebenfalls aus Schlüchtern stammt, schwer.

Erst Wodka im Supermarkt, dann ans Steuer

An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden in Höhe von rund 15.000 Euro. Da erste Ermittlungen am Unfallort einen Verdacht auf Alkoholgenuss bei dem 50-jährigen Autofahrer ergaben, musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Und tatsächlich: In der Gerichtsmedizin Frankfurt wurde ein stolzer Promillewert von über 2,0 gemessen.

Deswegen landete der Mann nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts Gelnhausen, wo er sich wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verantworten musste. Und er erklärte bereitwillig, wie es zu der extremen Alkoholisierung kam. Vor dem Crash habe er auf dem nahen Friedhof das Grab seiner Mutter besucht. Diese Situation habe ihn sehr aufgeregt und zugleich traurig gemacht.

Also machte er sich zu Fuß zu einem Schlüchterner Einkaufsmarkt auf. Dort trank er reichlich Wodka. Dann setzte er sich wieder hinter das Steuer, lud unterwegs noch einen Bekannten ein, den er zufällig traf, bevor es zu der verhängnisvollen Kollision kam.

„Die Frau hätte tot sein können“

Das Unfallopfer trug ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, Knochenbrüche und diverse Prellungen davon. „Die Frau hätte tot sein können“, mahnte Richter Dr. Wolfgang Ott. Der Vorfall tue ihm sehr leid, beteuerte der 50-Jährige. Er habe sich auch schon telefonisch bei der 46-Jährigen entschuldigt.

Für Verwunderung bei Gericht sorgte der Bericht jenes Arztes, der unmittelbar nach dem Unfall das Blut bei dem Mann abnahm. Trotz der über 2,0 Promille hielt der Mediziner seinerzeit in den Papieren fest: Keine Auffälligkeiten bei dem Fahrer, nicht merkbar betrunken.

Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau ein eindeutiges Zeichen für eine Alkoholgewöhnung. In Anbetracht der erheblichen Verletzungen und des hohen Sachschadens forderte er eine deutliche Sanktion: eine Geldstrafe von 2100 Euro. Wesentlich niedriger – nämlich nur bei 600 Euro – wollte der Verteidiger das Strafmaß angesiedelt wissen. Schließlich sei sein Mandant vermindert schuldfähig gewesen und besagte Kreuzung sei ohnehin unfallträchtig und häufig Thema vor Gericht.

Der Vorsitzende ging den Mittelweg und legte die Sanktion mit 1250 Euro (50 Tagessätze zu jeweils 25 Euro) fest. Seit dem Tattag ist der Führerschein des 50-Jährigen eingezogen. Nun kommt noch eine weitere Sperre von sieben Monaten bei der Fahrerlaubnis hinzu. In Richtung des Angeklagten unterstrich der Richter, mit diesem Vorfall sei dieser hoffentlich „hinreichend gewarnt“, was dieser mit einem Nicken quittierte. / ls

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