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Sportwagen versprochen: Haftstrafe für 23-Jährigen wegen Handy-Hehlerei

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Von: Redaktion Fuldaer Zeitung

Schlüchtern - Weit über 100 Handys hatte ein 22-Jähriger aus Schlüchtern aus einem Elektronikfachmarkt in Petersberg gestohlen. Nach seiner Verurteilung stand jetzt sein Komplize vor Gericht.

Der 22-Jährige hatte die Diebstähle bereits im vergangenen Jahr zugegeben und war dafür im Juni vom Jugendschöffengericht Gelnhausen zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. In seinem Prozess legte er nicht nur ein Geständnis ab, sondern verriet auch, für wen er die Diebstähle begonnen haben will. Sein Hintermann soll ein 23-Jähriger aus Dreieich-Sprendlingen sein, der jetzt im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde – ohne Bewährung.

Beide lernten sich auf dem Geburtstag eines gemeinsamen Freundes kennen und fanden über die Handys offenbar ein Gesprächsthema. Die Version des Angeklagten: Der 22-Jährige habe ihm die Mobiltelefone zum Kauf angeboten. 45 Handys habe er schließlich auch erwerben wollen, den dafür nötigen Kredit über 10.000 Euro von seiner Mutter aber nicht erhalten. Deshalb sei das geplante „Geschäft" geplatzt.

Der junge Mann aus Schlüchtern wiederholte allerdings sein Geständnis jetzt vor Gericht: Demnach habe ihm der Angeklagte einen Sportwagen versprochen, wenn er ihm die Handys aus dem Markt in Petersberg besorge. 131 Telefone waren es am Ende, der Schaden beläuft sich auf über 48.000 Euro, die der 22-Jährige in monatlichen Raten à 200 Euro zurückzahlen muss. Die Übergabe der Handys habe auf verschiedenen Parkplätzen um Schlüchtern stattgefunden.

Als er sich geweigert habe, weitere Handys zu liefern, sei er vom Angeklagten unter Druck gesetzt worden. Ein wichtiges Indiz in der Verhandlung: Der 22-Jährige will als „Anzahlung" eine Schreckschusswaffe erhalten haben, die dazugehörige Verpackung wurde später beim Angeklagten gefunden.

„Er hat versucht, meinem Mandanten eine Falle zu stellen, um seine Hintermänner zu decken", brachte Verteidiger Michael Euler hervor und begründete seine Forderung nach einem Freispruch für den Angeklagten vor allem damit, dass ein vorgelegtes Gespräch zwischen beiden über WhatsApp erst im November 2013 beginne, obwohl die Diebstähle laut Anklage bereits ab April 2013 durchgeführt worden sein sollen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau, Roland Gollbach, sah die Schuld des 23-Jährigen als erwiesen an und forderte eine 18-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Urteil von Strafrichter Dr. Wolfgang Ott lautet: Der Sprendlinger soll wegen Hehlerei für ein Jahr ins Gefängnis. Der Richter ging davon aus, dass der 22-Jährige aus Schlüchtern die Wahrheit gesagt hatte, da er sich mit seiner Aussage selbst belastet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. / anz

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