Starb dreijähriger Maximilian wegen eines Ärztefehlers?
Bad Orb - Im vergangenen Jahr ist der dreijährige Maximilian aus Bad Orb gestorben. Ein Sachverständiger hat nun festgestellt, dass der Junge im Klinikum Hanau stationär hätte aufgenommen werden müssen.
Von unserem Mitarbeiter Andreas Ziegert
„Man muss hier ganz klar von einem Arztfehler sprechen“, erklärt Rechtsanwalt Martin Reinboth aus Köln, der die Eltern des am 9. Februar 2014 verstorbenen Jungen zivilrechtlich vertritt. Das Gutachten wurde laut Reinboth bei einem renommierten Chefarzt einer Kinderklinik in Norddeutschland in Auftrag gegeben, der über viele Erfahrung in der Beurteilung solcher Fälle verfüge.
Der Junge war Anfang 2014 zweimal mit starken Atemproblemen in die Kindernotfallambulanz des Klinikums Hanau eingeliefert worden. Die Eltern behaupten, beide Male von den Ärzten nach Hause geschickt worden zu sein, die Klinikleitung hatte damals in einer Pressemitteilung diese Aussage bestritten.
Beim ersten Mal sollen die Eltern dem ärztlichen Rat einer stationären Aufnahme nicht gefolgt sein, beim zweiten Termin sei aufgrund der medizinischen Indikation, der Junge hatte Fieber bekommen, ein neuer Termin für eine bereits geplante Operation vereinbart worden.
„Wir werden es auf einen Prozess ankommen lassen“
„Die Ärztin und ich wissen ganz genau, dass wir Max nicht gegen ihren Rat mitgenommen haben, dies werden die weiteren Ermittlungen auch beweisen“, ist sich Tanja Gethöffer allerdings sicher. Ihr Sohn Maximilian starb im Februar 2014, die Eltern erstatteten anschließend Strafanzeige wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung. Seit dem ermittelt die Staatsanwaltschaft Hanau und kündigte an, ebenfalls ein Gutachten einholen zu wollen, was allerdings bis heute nicht vorliegt.
„Wir werden es auf einen Prozess ankommen lassen“, sagt Reinboth, der mit diesem Gutachten die Position der Eltern gestärkt sieht. Der Sachverständige habe eindeutig festgestellt, dass der Junge eingewiesen und stationär im Krankenhaus aufgenommen hätte werden müssen. Unter entsprechender Überwachung und Beatmung hätte der weitere tragische Verlauf möglicherweise vermieden werden können.
Aufklärung des Falls steht im Mittelpunkt
Das Gutachten wurde nun zunächst an die Haftpflichtversicherungen des Klinikums und der dort niedergelassenen Ärzte weitergeleitet, mit einer entsprechenden Stellungnahme ist in zwei bis drei Monaten zu rechnen. In einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung könnten die Eltern unter anderem Schmerzensgeld für ihren Sohn und sich selbst geltend machen, „in diesem Fall steht aber die Aufklärung im Mittelpunkt“, betont Reinboth.