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Schäferhund rennt Mann um – Angeklagter will vor Gericht den Vorwurf mit Hunde-Attest entkräften

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Der Besitzer eines Schäferhundes wurde jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft.
Der Besitzer eines Schäferhundes wurde jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft. © imago images (Symbolfoto)

Zwei Männer, die vier Hunde ausführen, treffen sich im Wald. Eine der Personen liegt schließlich verletzt am Boden. Nun sahen sich beide vor dem Amtsgericht Gelnhausen wieder. Mit völlig konträren Aussagen zum Verlauf der Begegnung.

Bad Soden-Salmünster - Am Ende gab es einen Strafbefehl gegen einen 68-Jährigen aus Bad Soden-Salmünster wegen fahrlässiger Körperverletzung. Angeklagt hatte ihn die Staatsanwaltschaft Hanau wegen eines Vorfalls am 24. Juli 2019 in einem Waldstück bei Bad Soden-Salmünster. Der Rentner war seinerzeit mit seiner Lebensgefährtin und drei Hunden dort spazieren, als ihm ein 51-Jähriger mit seinem Hund begegnete.

Strafbefehl wegen Körperverletzung: Hund rennt an Waldstück Mann um

Zwei der drei, die nicht angeleint waren, rannten beim Anblick des anderen Vierbeiners sofort in dessen Richtung – da half auch kein Rufen des Angeklagten. Einer davon, ein Schäferhund, war laut Anklage so energisch unterwegs, dass er gegen die Beine des anderen Herrchens lief, so dass dieser nach vorne der Länge nach hinstürzte.

Dabei zog er sich leichte Verletzungen wie Schürfwunden zu. Anschließend kam auch der 68-Jährige hinzu, um seine Vierbeiner wieder unter Kontrolle zu bringen. Dabei gab es ein kurzes Wortgefecht zwischen den beiden Hundeführern.

Die beiden Herren schilderten vor Gericht Details der Begegnung beim Gassigehen im Kernpunkt völlig entgegengesetzt. Der Beschuldigte und seine Lebensgefährtin stritten rundweg ab, dass der andere Mann gestürzt war. Beide Hunde seien zwar in seine Richtung gerannt, hätten jedoch im Vorfeld wieder abgedreht.

Der Schäferhund sei aufgrund seines Alters und von Gebrechen gar nicht in der Lage, Menschen umzurennen. Dazu legte sein Verteidiger auch ein ärztliches Attest vor. Die Hunde seien auch nur deswegen nicht angeleint gewesen, weil er sie gerade in das Auto verladen wollte. Sein Verteidiger sprach von einem „exorbitanten Belastungseifer“ seitens des 51-Jährigen.

Richter: Hunde sind potentielle Gefahrenquelle

Dieser sah den Vorfall völlig konträr. Der Schäferhund sei „ungebremst“ in ihn hineingelaufen. Von seinen Blessuren hatte er noch in dem Waldstück Fotoaufnahmen gemacht, die nun vor Gericht in Augenschein genommen wurden. Nach dem Vorfall habe der 68-Jährige ihm gegenüber „pampig“ reagiert.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau sah das Opfer als glaubhaft an. Dem Angeklagten warf er vor, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Seine Aufgabe sei es, die Schädigung Dritter zu verhindern. Hunde seien nun einmal eine potentielle Gefahrenquelle. Deswegen müssten sie auch angeleint werden.

Richter Thomas Russell schlug in dieselbe Kerbe. Daraufhin berieten sich Angeklagter und Verteidiger und zogen den Einspruch gegen den ursprünglich in der Sache verhängten Strafbefehl zurück, so dass dieser wieder Gültigkeit erlangte. Demnach muss der Rentner eine Geldstrafe von 900 Euro (30 Tagessätze à 30 Euro) bezahlen. (ls)

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