Bei Streit fliegen nicht nur die Fetzen, sondern es fliegt auch der Verlobungsring

Schlüchtern - Bei dem jungen Paar aus Schlüchtern flogen nicht nur die Fetzen, sondern auch der Verlobungsring. In einer September-Nacht im Jahr 2018 waren die beiden 19-Jährigen so heftig aneinandergeraten, dass sogar die Polizei anrücken musste. Deswegen musste sich jetzt der junge Mann vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Tatort war ein Mehrfamilienhaus in der Schlüchterner Innenstadt. Laut Anklageschrift soll der Heranwachsende im Verlauf des Streits seine Lebensgefährtin heftig gewürgt, mehrfach zu Boden und schließlich auf das Bett geworfen und durch Handgriffe an den Oberschenkeln verletzt haben.
In ihrer Not schloss sich die Frau in der Toilette ein und rief mit ihrem Handy eine Freundin an, die ihrerseits die Polizei alarmierte. Später stellte ein Arzt bei ihr Hämatome an Hals, Arm und Oberschenkel fest. Zweiter Tatvorwurf: Aus ihrem in der Wohnung zurückgelassenen Geldbeutel soll der Angeklagte 250 Euro gestohlen haben.
„Das meiste von den Vorwürfen ist unwahr“, verteidigte sich der Heranwachsende. Zu einem Streit sei es gekommen, wobei sie mit verbalen Attacken gegen ihn begann und ihn später auch im Gesicht attackierte. Keinesfalls habe er sie geschlagen und zu Boden geworfen.
Er räumte ein, sie geschubst zu haben. Dabei sei sie aber auf das Bett gefallen. Nachdem sie sich ins Bad einschloss, habe er in Sorge um sie die Badtür eingetreten, um nach ihr zu schauen. Keinesfalls habe er ihr Geld weggenommen. Im Gegenteil: Sie habe vor dem Zwischenfall ihm 250 Euro gestohlen.
Und für das Hämatom am Hals, was angeblich vom Würgen stammt, hatte er eine besondere Erklärung: Das sei ein Knutschfleck von ihm, der rund eine Woche vorher entstanden sei. Ganz anders die Sichtweise der Frau. Er habe sie beleidigt und provoziert. Als Reaktion drauf schmiss sie den Verlobungsring vom Balkon.
Das brachte ihn erst recht in Rage, so die Aussage der 19-Jährigen. Er werde ihr „die Fresse einschlagen“ drohte er, schubste sie gegen Wände sowie Möbel und warf sie zu Boden. Angeblich nicht das erste Mal, dass er Gewalt gegen sie ausübte. Schließlich wollte er sie am Verlassen der Wohnung hindern, so dass sie ins Bad flüchtete.
Die angeklagte Würgeattacke konnte sie nicht bestätigen. Das Opfer sprach vor Gericht von einem Griff eher in Richtung Brustbereich, „nicht direkt am Hals“. Die Erklärung mit dem Knutschfleck konnte sie nicht nachvollziehen: „Knutschflecken sehen anders aus.“
Richter Christian Scheuermann sowie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sahen sich nach den Aussagen nicht in der Lage, den Fall abschließend zu beurteilen. Deswegen vertagte der Vorsitzende die Verhandlung um eine Woche. Bei einem zweiten Termin sollen nun neue Zeugen gehört werden, so die eingesetzten Polizeibeamten und die Freundin. / ls