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Tierquälerei bei Fohlen: Diese Strafe erwartet den Täter aus Wächtersbach

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Ein Wächtersbacher wurde wegen Tierquälerei an seinem Fohlen verurteilt.
Ein Wächtersbacher wurde wegen Tierquälerei an seinem Fohlen verurteilt. © Sabine Grahneis/Adobe Stock (Symbolfoto)

Im letzten Moment eingelenkt: Kurz bevor im Wächtersbacher Tierquälerprozess das Urteil vor dem Amtsgericht Gelnhausen gesprochen werden sollte, hat der Beschuldigte eingelenkt.

Gelnhausen - Wie das Gericht in Gelnhausen mitteilte, meldete sich am Tag vor dem zweiten Verhandlungstermin die Verteidigerin des 58-jährigen Mannes aus Wächtersbach, der wegen Tierquälerei eines Fohlens vor Gericht stand, und zog den Einspruch gegen den im Vorfeld verhängten Strafbefehl zurück. Wegen dieses Strafbefehls war es überhaupt zu der Verhandlung gekommen.

Diesem Weg stimmte auch die Staatsanwaltschaft Hanau zu. Demnach muss der Beschuldigte wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen (80 Tagessätze à 30 Euro). Außerdem wurde ein Tierhalteverbot von fünf Jahren gegen ihn verhängt.

Tierquälerei-Prozess in Gelnhausen: Halfter in Fohlen eingewachsen

„Das Tier hatte ganz offensichtlich Schmerzen“, hatte die Tierärztin des Main-Kinzig-Kreises am ersten Verhandlungstag im Zeugenstand in Gelnhausen erklärt. Besorgte Bürger hatten Anfang November 2018 die Behörde eingeschaltet, weil das Fohlen, das auf einer Wiese im Freien stand, ganz offensichtlich eine Verletzung im Kopfbereich aufwies.

Außenansicht des Amtsgerichtes in Gelnhausen
Ein 58-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Gelnhausen wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz verantworten. © Ulrich Schwind

Die Tierärztin stellte dann vor Ort fest, dass dem Fohlen das Halfter im Bereich des Nasenrückens bereits rund einen Zentimeter bis auf den Knochen in den Hautbereich eingedrungen war. „Das Maul des Tieres war regelrecht zugebunden“, erinnerte sie sich im Gericht in Gelnhausen. Gereichte Apfelstücke konnte der verängstigte und unruhige Vierbeiner deswegen nicht kauen und litt wohl bereits an Unterernährung.

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Tierquälerei an Fohlen: Beschuldigter zu Geldstrafe und Tierhalteverbot verurteilt

Der Grund war für sie klar. Das im Vorfeld ohnehin schon eng anliegende Halfter sei beim Fohlen in den Körper eingewachsen gewesen. Grundsätzlich sei es wichtig, so ihre Erläuterungen, in der Wachstumsphase das häufig zu kontrollieren und nötigenfalls zu erweitern. Offensichtlich habe sich der Besitzer über einen längeren Zeitraum nicht um das Fohlen gekümmert.

Der Beschuldigte hatte den Vorwurf der Tierquälerei in der Verhandlung zurückgewiesen und seine Unschuld beteuert. Jeden Abend habe er nach seinen Tieren geschaut. Noch am Tag vor der Kontrolle durch die Veterinärmedizinerin habe er nichts am Kopf entdeckt. Um seine Sichtweise zu untermauern, sollte nun bei dem zweiten Termin der Tierarzt des 58-Jährigen als Zeugen gehört werden. Doch dazu kam es nicht mehr.

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