Einsam hinter Gittern: Veterinäramt untersucht Haltung zweier Füchse in Hanau

Betonboden, lieblose Gehegeeinrichtung und ohne Gesellschaft - in Hanau prüft derzeit das Veterinäramt mögliche Verstöße bei der Haltung zweier Füchse durch den Foxterrier Verein Klein-Auheim. Ein Tierschutzverein stellte die Anzeige.
Hanau - Es ist ein trauriges Bild, das der einsame Fuchs in dem dunklen und engen Zwinger abgibt. Die Tiere befinden sich auf der Hundeanlage des Foxterrier Clubs Kein-Auheim e.V. in Hanau. Zweck seiner Haltung ist das Training von Jagdhunden. Hierzu wird der Fuchs in ein Tunnelsystem (Schliefanlage) gesetzt, um kurzbeinige Terrier oder Dackel auf die sogenannte Baujagd vorzubereiten.
Hanau: Veterinäramt untersucht Haltungsbedingungen zweier Füchse
„Diese Haltung ist nicht artgerecht, die Füchse sind in keiner Weise ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht. Deshalb haben wir den Betreiber der Anlage zunächst beim zuständigen Veterinäramt angezeigt,“ sagt Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Sollten die Mängel nicht unverzüglich abgestellt werden, so behalten wir uns eine Strafanzeige vor.“

Der Tierschutzverein kritisiert die Haltungsbedingungen in Hanau scharf. Dabei weist der Verein auf die Mindestanforderungen für die Haltung von Füchsen hin, die ergänzend zum Tierschutzgesetz auch im sogenannten Säugetiergutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gesetzlich geregelt sind.

Laut Säugetiergutachten muss ein Außengehege für zwei Tiere mindestens 80 Quadratmeter betragen und aus gewachsenem Boden (Naturboden) oder einem geeignetem Substrat (zum Beispiel Rindenmulch) bestehen. Dies ist besonders in Hinblick auf das Grabebedürfnis der Tiere erforderlich, so dass sie ihren Grabe- und Erkundungsdrang ausleben können, heißt es im Gutachten. „Der in Klein-Auheim vorgefundene Betonboden unterbindet den Grabe- und Erkundungsdrang des untergebrachten Tieres“, betont unterdessen Kauertz.
Des Weiteren soll die Gehegeeinrichtung für Füchse Sichtblenden (Stämme, Felsen oder Gebüsch) und Rückzugsmöglichkeiten sowie erhöhte Flächen zum Liegen und als Ausguck beinhalten. Zudem sollen den Tieren zusätzliche Schatten- und Sonnenplätze zur Verfügung stehen. „Außerdem werden Schlafboxen gefordert. Die Anzahl der Schlafboxen soll etwas höher als die Anzahl der Tiere in der Gruppe sein“, so das Bundesministerium.
Info: Schliefanlagen und Baujagd
Schliefanlagen sind künstlich angelegte Fuchsbaue, die von Jagdhundehaltern genutzt werden, um Jagdhunde für die Baujagd auf Füchse abzurichten. Die Anlagen sind natürlichen Fuchsbauen nachempfunden und bestehen aus einem Netz von künstlichen Gängen, einschließlich von Hindernissen wie Sackgassen, Steigrohren und Sandbänken.
Für die Ausbildung wird ein speziell dafür gehaltener, zahmer Fuchs durch den für die Anlage zuständigen Schliefenwart in den Bau eingesetzt. Anschließend ist es die Aufgabe des Jagdhundes (dabei handelt es sich um kleinformatige Hunderassen, wie Dackel und verschiedene Jagdterrier), der Geruchsspur des Fuchses im Bau bis zum Hauptkessel, dem zentral gelegenen Wohnraum des Fuchs innerhalb des Baues, zu folgen und diesen so lange zu verbellen, bis der Fuchs durch eine Fluchtöffnung den Kessel verlässt.
Zum Schutz des Fuchses ist der Kessel dabei durch technische Vorkehrungen vom Rest des Baues getrennt, sodass es zu keinem unmittelbaren Körperkontakt zwischen Hund und Fuchs kommen kann. In Deutschland existieren mindestens 100 Schliefenanlangen. Tierschützer kritisieren den Betrieb der Anlagen scharf.
„Die vom Verein Wildtierschutz kritisierte Fuchshaltung des Fox Terrier Vereins ‚Am Hellenbach‘ im Hanauer Stadtteil Klein-Auheim ist nach der entsprechenden Anzeige am 7. März auch ein Fall für das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises“, berichtet der Kreis in einer Pressemitteilung am 30. März.

Laut Mitteilung habe es bereits am 10. März einen ersten Termin vor Ort gegeben, bei dem zunächst eine Kontrolle der geschlossenen Einrichtung vorgenommen wurde. „Gravierende Mängel oder andere Gründe für einen ‚gewaltsamen‘ Zutritt konnten dabei nicht festgestellt werde, zumal die Anlage 2016 in dieser zulässigen Form offiziell genehmigt und vermutlich seitdem nicht verändert wurde“, heißt weiter seitens der Kreisverwaltung.
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Am Freitag (24. März) kam es dann zu einer Begehung mit dem Betreiber, um den geäußerten Vorwürfen detailliert nachzugehen und die aktuellen Umstände mit der ursprünglichen Genehmigung abzugleichen. „Schwere Verstöße konnten auch dabei nicht festgestellt werden. Aus dem Termin ergab sich allerdings weiterer Klärungsbedarf, der nun kurzfristig abgearbeitet wird“, betont der Kreis. Dabei sei das übliche Verfahren ordnungsgemäß einzuhalten, um keine formalen Fehler zu riskieren.
„Vorrangig ist zu ermitteln, ob die Haltungsbedingungen der beiden Füchse den Vorgaben vollständig entsprechen und ob sie tierschutzrechtlich zu bemängeln sind“, so der Main-Kinzig-Kreis. Der Foxterrier Verein Klein-Auheim hat sich auf Anfrage unserer Zeitung noch nicht zu den Vorwürfen der Tierschützer geäußert.
Am Sonntag (2. April) ist eine Mahnwache vor dem Vereinsgelände des Foxterrier Clubs Klein-Auheim geplant. Die Aktion wurde von dem Wildtierschutz Deutschland e.V. initiiert.
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