Urteil für die „Kettensägen-Frau“ lautet: lebenslänglich

Hanau/Steinau - Die 35-jährige Angeklagte, die vor dem Hanauer Landgericht zugegeben hat, im vergangenen Juni in Steinau ihren damaligen Lebensgefährten erstochen und dann mit einer Elektrosäge zerlegt zu haben, ist am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden.
Die siebenfache Mutter, die zuvor in Zwickau gelebt und bereits eine Haftstrafe in Chemnitz wegen wiederholten Betruges abgesessen hat, sprach stets von einer Notwehrsituation. Genau so, wie sie diese Situation aber schilderte, konnte sie laut Beweislage höchstwahrscheinlich nicht abgelaufen sein.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer am Dienstag eine lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes, da ihrer Ansicht nach die Tat geplant war und die arglose Situation des Opfers im Schlaf ausgenutzt wurde. Die Verteidigung forderte indes einen Freispruch, da das Bestehen einer Notwehrsituation nicht vollumfänglich widerlegt worden sei und daher der Grundsatz „Im Zweifel für die Angeklagte“ gelte.
Der Prozess offenbarte mitunter schockierende und verstörende Details rund um die Tat und aus dem Leben der Angeklagten (wir berichteten). Dementsprechend groß war das öffentliche Interesse während des gesamten Prozesses – und bei der Urteilsverkündung im Besonderen.
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