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Zweijähriger mit Hämatomen im Gesicht: 26-Jähriger soll Kind misshandelt haben

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Justitia
Wegen der „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ musste sich ein 26-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten. (Symbolbild) © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Wegen der „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ musste sich ein 26-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Die Anschuldigungen gegen den Mann aus dem Rhein-Main-Gebiet waren erheblich.

Schlüchtern - Letztlich stellte Richter Andreas Weiß nach der Beweisaufnahme das Verfahren gegen ihn ohne weitere Auflagen ein. Die Staatsanwaltschaft hielt dem jungen Mann vor, im August vergangenen Jahres einen zweijährigen Jungen misshandelt zu haben. Tatort sollte eine Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) gewesen sein.

Main-Kinzig-Kreis: 26-Jähriger soll Kind (2) misshandelt haben

Als sich die Mutter des Kindes gerade wegen des Waschens von Wäsche im Keller aufhielt, befand er sich alleine mit dem Kleinen in der Wohnung. Um den Jungen „mit harter Hand“ zu erziehen, soll er diesem derart die Wangen zusammengepresst haben, dass dieser an beiden Gesichtshälften Hämatome davontrug, so die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft. Zudem wurde ihm angelastet, den Spross linksseitig und rechtsseitig in die oberen Ohrenhälften gekniffen zu haben. Auch hier waren Hämatome und natürlich Schmerzen die Folge.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe komplett und bezeichnete sie als „frei erfunden“. Für die Verletzungen sei ausschließlich die Mutter verantwortlich. Bei dem Besuch eines Spielplatzes, wo er auch dabei war, habe der Zweijährige plötzlich den Mund voller Steine gehabt. Auch auf Zureden wollte er diese nicht ausspucken.

Weil die Gefahr bestand, dass er einen davon verschlucken oder daran ersticken könnte, habe die Mutter die Wangen fest zusammengedrückt, damit er den Inhalt des Mundes ausspuckt. Die Verletzungen an den Ohren stammten nach seiner Einlassung ebenfalls von der Mutter. Dort habe sie ihn bei einem Essen als erzieherische Maßnahme gezogen.

Gericht stellt Strafverfahren ohne Auflagen ein

Der 24-Jährige betonte, durch seine Beziehung mit der Frau unfreiwillig in eine Vaterrolle gedrängt worden zu sein, wobei es sich nicht um sein Kind handelte. Er selbst sei anderweitig zweifacher Vater, wo es keinerlei Probleme gäbe. Schließlich ist er auch nicht vorbestraft. (Lesen Sie hier: Haftstrafe für prügelnden Ehemann (44) - Frau mehrfach misshandelt)

Die Frau aus Schlüchtern hatte er einst übe das Internet kennengelernt. Seiner Ansicht nach sei die Mutter des Jungen aus Schlüchtern in der Erziehung zu lasch vorgegangen. In diesem Zusammenhang sprach er von Defiziten und „gebrochenen Familienverhältnissen“. Und er räumte ein, in der Vergangenheit eine „strengere Erziehung“ und „härtere Hand“ gefordert zu haben. Mittlerweile hat er die Beziehung beendet.

Ein Gutachter hatte die Verletzungen des Jungen seinerzeit auf Bildern in Augenschein genommen und schloss eine Misshandlung nicht aus. Nach Deutung des Staatsanwaltes lasse der Sachverständige damit bezüglich der Herkunft der Verletzungen „alles offen“. Und nachdem der Ankläger einen Eindruck von dem Angeklagten gewonnen hatte, sah er in dem angezeigten Sachverhalt „eine Auseinandersetzung in einer zu Ende gehenden Beziehung“. Er schlug eine Einstellung des Strafverfahrens vor. Diesem Ansinnen folgte auch der Richter. (ls)

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