Waffen- und Drogenbesitz: 26-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt
Freigericht - Da hatte die Polizei den richtigen Riecher: Bei der Durchsuchung einer Wohnung in Freigericht stießen die Ermittler auf ein Butterfly-Messer mit einer Klinge von 8,5 Zentimetern und Drogenutensilien.
Zudem hat der 26-Jährige Ende 2014 und im Jahr 2015 von einem Dealer viermal je vier Gramm Marihuana gekauft. Alle Vorwürfe räumte der Freigerichter vor dem Amtsgericht Gelnhausen umfassend ein. So kam er mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 20 Euro) davon. Und das obwohl der Vorbestrafte noch unter laufender Bewährung wegen eines früheren versuchten gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchs steht.
Die Drogen in seiner Schublade bezeichnete er als Überbleibsel aus früheren Zeiten, als er noch konsumierte. Diese gehörten der Vergangenheit an, seitdem er im April vergangenen Jahres eine Lehre begonnen habe, die ihm Spaß mache.
Auch die Waffe angeblich aus früheren Zeiten
Auch das Butterfly-Messer sei ein Relikt von früher, als er auf einem Recyclinghof arbeitete. Beim Sortieren von Müll stieß er auf diese Waffe. Nachdem sein Chef keinerlei Besitzansprüche hegte, nahm er das Utensil mit nach Hause, wo es seitdem im Schrank lag.
Den 26-Jährigen wunderte nur, warum die Polizisten ein an selber Stelle aufbewahrtes Kampfmesser sowie ein Bajonette unangetastet zurückließen.
Richter Dr. Wolfgang Ott konnte diese Frage zwar nicht beantworten, hatte aber einen guten Ratschlag für den Angeklagten parat. Damit nicht vielleicht „etwas Falsches“ passiere, empfahl er, „in Ihrer Situation die Sachen besser zu vernichten“. Er soll nicht mit seiner laufenden Bewährung spielen. Da könne auch mal ein Einrücken ins Gefängnis am Ende herauskommen. / ls