Zweifacher Mordversuch: 28-Jähriger muss für lange Zeit in Psychatrie

Hanau/Hammersbach - Der 28-Jährige, der zwei Frauen in Frankfurt und Hammersbach brutal gewürgt, eine vergewaltigt und sie wie die andere nach einem Vergewaltigungsversuch auch noch beraubt hatte, muss für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik.
Selten vor Gericht sind sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Ende ihrer Plädoyers so einig: Der Täter muss für unbestimmte Zeit in die psychiatrische Klinik, in der er bereits während des Prozesses untergebracht war. Dieses Urteil fällte gestern die Erste Schwurgerichtskammer des Hanauer Landgerichts.
Die Anklage gegen den 28-Jährigen lautete: versuchter Mord in zwei Fällen, Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, Raub und schwere Körperverletzung.
„Ich habe keine Zweifel, dass der Angeklagte schwer drogenkrank ist und die Taten unter dem Einfluss selbst kleinster Mengen an Drogen begangen hat“, sagte Staatsanwalt Dr. Alexander Voigt sinngemäß. Das Gutachten des forensischen Psychiaters Klimke hatten in relativ wenigen Prozesstagen belegt, dass der 28-Jährige nicht nur an einer „dissoziativen Persönlichkeitsstörung mit narzistischen Ausprägungen“ leidet und selbst minimale Mengen beispielsweise von Cannabis „abnormale Reaktionen“ bei ihm hervorrufen. Außerdem sei er „steuerungsunfähig“.
Bezeichnend für den „Effekt“ der Taten des 28-Jährigen steht, dass die damalige Betreuerin des Drogenkranken „auch heute noch teilweise berufsunfähig ist und ein Trauma fürs Leben weg hat“, wie die Nebenklagevertreterin, Rechtsanwältin Roswitha Maul, in ihrem Plädoyer feststellte. Und sie lobte – wie auch der Richter und alle übrigen Prozessbeteiligten – einen Zeugen im Falle des zweiten Opfers in Hammersbach. Der war nämlich als Nachbar auf die Hilferufe der Frau aufmerksam geworden und hatte, nachdem er sogar vom Täter in eine Schlägerei verwickelt worden war, dem Drama mit Pfefferspray ein (für das Opfer überlebenswichtiges) Ende gesetzt. Das führte letztlich auch zur Festnahme des Täters.
Die Verteidiger des Angeklagten hatten erkannt, dass für ihren Mandanten die dauerhafte Unterbringung die beste Lösung sei.
„Ich habe selten erlebt, dass solche Einigkeit unter Juristen herrscht“, sagte Richter Peter Graßmück in seinem Urteilsspruch. Die normale Straflage für die Delikte, die der Täter begangen hatte, liege laut Graßmück bei zehn bis 15 Jahren Haft. „Der mannigfaltige Strauß an Krankheiten wie etwa auch paranoide Schizophrenie, aber auch ihre Gefährlichkeit für die Allgemeinheit, wenn Sie Drogen nehmen, wird mit Ablauf von sechs, sieben Jahren nicht gemindert sein. Sie müssen, auch wenn Sie aus der Klinik irgendwann entlassen werden, mit einer weitergehenden Führungsüberwachung rechnen“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Das letzte Wort des Angeklagten mag vielleicht ein kleiner Trost für die nicht anwesenden Opfer sein: „Ich hätte mich gerne noch bei beiden Opfern öffentlich entschuldigt“, sagte der Verurteilte, der durchaus einen intelligenten, wenngleich auch „stoischen“ Eindruck machte. / rha