Rundfunkbeitrag verweigert: Jetzt sitzt Frau im Knast

Geisa - Auch wenn die Gerichte anders entschieden haben: Eine Frau aus Thüringen hält den verbindlich zu entrichtenden Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Das hat jetzt Konsequenzen für sie.
Gegen insgesamt 4,5 Millionen Bürger lief am 31.12.2014 im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag ein Mahnverfahren oder ein Vollstreckungsbescheid. Wie viele davon sich weigern, den Beitrag zu zahlen, ist nicht bekannt - bekannt ist hingegen, dass eine Beitragsverweigerin jetzt erstmals in den Knast gehen musste.
Sieglinde B. aus Thüringen hatte drei Jahre lang die Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gezahlt, wie sie der "Welt am Sonntag" erzählt. Der anfängliche Betrag von 190 Euro wuchs mit jeder Mahnung. Doch die 49-Jährige ignorierte hartnäckig alle Zahlungsaufforderungen, legte auch keinen Einspruch ein. "Ich wollte [...] von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen. Ich ließ alles auf mich zukommen."
GEZ verweigern: Frau stellte ihre Zahlungen ein
Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das Ende Februar die Haushaltsabgabe für rechtens erklärte. Demnach muss seit Januar 2013 jede Wohnung monatlich 17,50 Euro zahlen, egal, ob sich darin ein Rundfunkgerät oder ein Radio befindet, oder nicht.
Doch die Frau sah sich im Recht, nachdem sie im Internet - ihrer einzigen Informationsquelle, wie sie selber sagt - eine Doktorarbeit mit dem Titel "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland" gelesen hatte. Aus der hatte sie gefolgert, dass das aktuell gültige System nicht verfassungskonform sei. Also stellte sie ihre Zahlungen ein, im Glauben, dass die Regelung bald gekippt würde.
Keine gute Idee, wie sich herausstellte, denn was auf sie zukam, war als nächstes ein Brief vom Gerichtsvollzieher, der eine Vermögensauskunft von ihr forderte. Auch die verweigerte die 49-Jährige: "Mit meiner Unterschrift würde ich die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen. Das will ich nicht. Ich kann nicht verantworten, dass ich diesen Rundfunk mitfinanziere“, erklärt sie.
GEZ verweigern: Rebellin wird im Internet gefeiert
Es kam, wie es kommen musste: Eines Tages standen zwei Polizisten auf ihrer Arbeit, die verhafteten sie und brachten sie ins Frauengefängnis der JVA Chemnitz. Dort muss sie bis zu sechs Monate bleiben, es sei denn, sie liefert die geforderte Vermögensaufstellung doch noch nach oder zahlt die ausstehenden Gebühren. Tut sie das nicht, kann sie in zwei Jahren wieder eingesperrt werden.
Im Internet wird die Rebellin derweil von einigen gefeiert. Auf YouTube findet sich etwa ein Fan-Video mit dem Titel "Sieglinde B.: Eine deutsche Heldin". Denn viele sind wie sie nicht einverstanden, wofür die Gebühren ausgegeben werden: "Mit Fußball kann ich zum Beispiel gar nichts anfangen", erklärt B. in der "Welt". "Wenn ich dann lese: Eine Minute 'Sportschau' kostet 40.000 Euro, da frage ich mich, warum ich dafür nur einen Cent investieren soll."
Sollte eintreffen, was Experten vorhersagen, dürfte sich Sieglinde B. nach ihrer Freilassung noch mehr über die Rundfunkgebühren ärgern: Demnach könnte sich der Betrag demnächst massiv erhöhen. Bis dahin hat die Geschichte einen positiven Aspekt für die Thüringerin: Die Zelle, in der sie einsitzt, zählt als Gemeinschaftsunterkunft - und dafür fallen keine Gebühren an. Die Kosten für ihren Aufenthalt hinter Gittern muss übrigens der Gläubiger, also im Zweifel der Beitragsservice selbst, vorstrecken. Vielleicht ist das ja eine kleine Genugtuung für die Protestlerin.
Ein Journalist glaubte übrigens auch schon, mit der Forderung, seinen Rundfunkbeitrag mit Bargeld bezahlen zu wollen, einen Trick gefunden zu haben.
Müssen die GEZ-Gebühren wirklich bezahlt werden?
hn