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Corona: Bayern prescht vor und verkürzt Quarantäne-Pflicht auf fünf Tage

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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU)
Bayern ist schneller als der Rest der Republik: Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Verkürzung der Corona-Quarantäne auf fünf Tage bereits ab 13. April verkündet. (Archivbild) © Daniel Vogl/dpa

Nur noch fünf Tage Isolation, und die Quarantäne für Kontaktpersonen fällt ganz weg: Bayern lockert die Corona-Regeln - und mahnt zu Eigenverantwortung.

München - Corona-Infizierte müssen in Bayern bereits von diesem Mittwoch an nur noch fünf Tage in Isolation - diese fünf Tage sind aber verpflichtend, nicht freiwillig. Ein abschließendes Freitesten ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag mit. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig.

Bei bestehenden Symptomen müssen Infizierte in Isolation bleiben, bis diese 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung gilt seit Mitternacht in der Nacht zu Mittwoch. (Lesen Sie hier: Urlaub in den Osterferien: Diese Corona-Regeln müssen Reisende beachten - Lockerungen in vielen Ländern)

Corona: Bayern prescht vor und verkürzt Quarantäne auf fünf Tage

Bundesweit soll diese Regelung erst ab dem 1. Mai gelten. So gilt bei einer Corona-Infektion auch in Hessen derzeit noch eine Isolationspflicht von zehn Tagen. Eine Freitestung ist ab dem 7. Tag der Quarantäne möglich. Die gleichen Regeln gelten für Haushaltsangehörige der infizierten Person. Für weitere Kontaktpersonen kann das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnen.

„Die Isolation ist weiterhin verpflichtend - eine Corona-Infektion ist keine Privatsache“, sagte Holetschek. Aber Bayern entwickle seine Corona-Strategie weiter und passe sie an die aktuelle Lage an.

„Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt, und die Krankenhausbelastung ist stabil“, sagte er. „Daher halten wir es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben.“ Zudem entspreche dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, das zuletzt sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig gehalten hatte. „Und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert.“

Corona-Quarantäne: Symptomfreiheit ist Voraussetzung für Ende der Isolation

Der Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Christian Weidner, sagte: „Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann.“

Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Wer etwa in Kliniken oder Pflegeheimen arbeitet, kann laut Holetschek nach dem Ende der Isolation erst dann wieder arbeiten, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30.

Sonderregeln für Pflegepersonal: Corona-Quarantäne endet erst nach negativem Test

„So stellen wir den Schutz sicher“, sagte der Minister. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sei eine abschließende Testung nicht mehr notwendig. „Gleichwohl appellieren wir an die Menschen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, wir empfehlen deshalb, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren“, fügte er hinzu.

Auch wenn die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, vollständig entfällt, betonte Holetschek: „Natürlich bitten wir die Infizierten weiterhin, ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen empfehlen wir zudem, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.“ (dpa/sko)

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