Friseure: Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sind nun auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich, also nicht nur für Geimpfte und Genesene. Es gilt künftig somit die 3G-Regel und nicht wie bisher die striktere 2G-Regel. Und: Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.
Bäder und Saunen: Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also künftig die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus (lesen Sie auch hier: Corona in Fulda: Inzidenz geht zurück - Vielerorts Impfungen ohne Termin).
Tests für Kita-Kinder: Nach einer Corona-Infektion in einer Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung deutlich verschärft und an die Regeln in den Schulen angeglichen.
Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests in der Apotheke erhalten. Grundsätzlich müssen die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, derzeit drei Mal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde. Die Testpraxis ist deshalb wegen der fehlenden Verbindlichkeit durchaus umstritten.
Corona-Verordnung: Die bayerische Verordnung wird - mit all diesen Veränderungen - zunächst bis zum 23. Februar verlängert. Die Hotspot-Regelung, nach der bei Sieben-Tage-Inzidenzen über 1000 eigentlich schärfere Regeln gelten müssten, bleibt ausgesetzt. Formal soll der Landtag in der Plenarsitzung am 15. Februar das weitere Bestehen einer epidemischen Lage feststellen, damit Maßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiter angewendet werden können.
Impfzentren: Die staatlichen Impfzentren werden mindestens bis zum Jahresende fortgeführt und entsprechend finanziert. Damit schaffe man Planungssicherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene, heißt es im Kabinettsbeschluss. Die Kapazitäten sollen angepasst werden.
Festgelegt wird etwa eine „durchschnittliche Grundkapazität“ von rund 2000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner. Diese Kapazitäten sollen je nach Nachfrage etwas geringer oder auch höher sein können. Die nächste Bund-Länder-Runde zu Corona ist für kommende Woche geplant (lesen Sie auch hier: Corona in Hessen - Bouffier fordert konkrete Vorgaben für Teil-Impfpflicht).