Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Heil will Vorgaben früher als geplant beenden
Die Corona-Zahlen befinden sich derzeit auf einem niedrigen Niveau. Anfang Februar soll nun auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung fallen.
Berlin - Wie hoch ist eigentlich die Corona-Inzidenz aktuell? Was in den vergangenen beiden Pandemie-Jahren beinahe täglich zu den wichtigsten Fragen zählte, ist heute kaum noch präsent. Das Coronavirus hat seinen großen Schrecken verloren. Die Infektionszahlen sind vergleichsweise niedrig: Am Donnerstag (19. Januar) meldete das Robert Koch-Institut (RKI) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 74,8. Viele Regeln wurden aufgehoben. Anfang Februar soll nun auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung fallen.
Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Heil will Vorgaben früher als geplant beenden
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz bereits am 2. Februar – und damit zwei Monate früher als vorgesehen – beenden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Verordnung hervor, der am Donnerstag in Berlin bekannt wurde.
Gerade in den Hochphasen der Corona-Pandemie habe die Verordnung wichtige Dienste geleistet. „Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, sagte Heil der Nachrichtenagentur Reuters.

Corona-Arbeitsschutzverordnung fällt im Februar – zwei Monate früher als geplant
Das Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird „mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus“ und den „allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens“ begründet. Daher seien „aktuell bundesweit keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Minimierung tätigkeitsbedingter Infektionsrisiken mehr erforderlich“.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März 2022 ausgelaufen.
Corona-Regeln in Deutschland: Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ebenfalls
Ebenfalls am 2. Februar dieses Jahres soll die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fallen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vergangene Woche angekündigt. Er verwies darauf, dass sich die Pandemie-Lage stabilisiert habe. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen.
Nach dem vorzeitigen Ende der Maskenpflicht in Fernverkehrszügen fordert Bayern auch eine bundesweite Lockerung für die Isolationsvorschriften für Corona-Infizierte. Die Maskenpflicht im ÖPNV fiel im Freistaat bereits im Dezember vergangenen Jahres. Darüber hinaus kippt Bayern die Corona-Regeln in Arztpraxen – allerdings mit Einschränkungen. (ph/dpa)