Coronavirus: Eltern zahlen, obwohl Kinder nicht in Kita dürfen
Coronavirus sperrt Kinder aus den Kitas aus - Eltern müssen weiterzahlen
- Coronavirus fördert Lagerkoller.
- Die Kinder sind Tag und Nacht im Haus.
- Die Kitas sind geschlossen und die Eltern genervt.
- Die Gebühren sind weiterhin fällig.
Strahlender Sonnenschein und blauer Himmel - doch der Nachwuchs tobt lautstark mitten durchs Home Office. Denn die Spielplätze sind geschlossen. Erst recht die Kindergärten und Schulen. So geht das in Bayern seit dem 20.März. Auch wenn manches Nervenkostüm langsam dünner wird, ein Ende des Ausnahmezustands ist nicht in Sicht. Auch nach den Osterferien werden die Ausgangsbeschränkungen aufrechterhalten, bis zum 20. April. Voraussichtlich. Das Coronavirus stellt alles auf den Kopf. Auch das Prinzip Geld gegen Leistung.
Coronavirus: Eltern zahlen weiter Gebühren
Denn die Eltern zahlen ja nach wie vor Gebühren für die Kindergärten,- krippen und Tagesstätten. Obwohl ihr Nachwuchs dort nicht betreut wird, ja nicht einmal hingehen darf. Nur wer einen systemrelevanten Beruf ausübt, hat auch momentan einen Anspruch auf Betreuung. Also Ärzte, Krankenschwestern, Polizei-, Rettungs- und Feuerwehrangehörige, Energieversorger, Telekommunikationsexpertinnen, Lebensmittelproduzenten und -lieferanten, Bankangestellte, Journalisten, Politiker und Verwaltungsfachleute in Krisenstäben. Auf Anfrage unserer Redaktion teilt das Bayerische Familienministerium Folgendes mit: „Derzeit werden 12.220 Kinder in Bayern in unseren Einrichtungen im Rahmen der Notbetreuung betreut. Das sind 1,99 % der regulär betreuten Kinder“ (Stand: 07.04.2020).
Und was ist mit den Erzieherinnen und Kinderpflegern? Sie müssen auch in der Corona-Krise ihre Miete zahlen, einkaufen und Versicherungen bedienen. Ihr Gehalt finanzieren die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen weiter. Es ist bei vielen ohnehin knapp bemessen, vor allem wenn man die volkswirtschaftliche Leistung der Erzieherinnen und Betreuer berücksichtigt. Sie haben sehr unterschiedliche Arbeitgeber, je nachdem wer Träger der Einrichtung ist. Dazu zählen Städte, Gemeinden, Kirchen und private Vereine. Die wichtigsten Träger in Bayern sind jedoch Verbände wie das BRK (Bayerisches Rote Kreuz), die Diakonie oder die Johanniter.
Coronavirus: Große Unterschiede in Bayern
2090 verschiedene Träger betreiben 8431 Kindertagesstätten in Bayern. Das macht die Sache in Zeiten der Corona-Krise nicht einfacher.
Denn es gibt Unterschiede. Große Unterschiede. So verzichtet die reiche Stadt München als Betreiber städtischer Kindergärten momentan auf die Gebühren der Eltern. Doch das kann sich längst nicht jede Kommune leisten, auch wenn momentan überall die Kinderbetreuung flach fällt. Im Durchschnitt decken die Gebühren für Kindergärten und -tagesstätten nur einen Bruchteil der Kosten, etwa 25 Prozent.
Das ist auch der wichtigste Grund dafür, dass Wohlfahrtsverbände wie BRK und AWO nicht so einfach auf die Gebühren verzichten wollen oder können. Denn die Kosten für das ohnehin dringend benötigte Personal laufen weiter. Aufgrund schlechter Verdienstmöglichkeiten und hoher Belastung gibt es schon lange viel zu wenige Erzieherinnen und Kinderpfleger, auch vor Corona. Ganz abgesehen von den Immobilien, die ja auch jetzt instand zu halten sind - auch das ist nicht gratis zu leisten.
Coronavirus: Freistaat hält sich bedeckt
In der Diskussion um Gebühren für geschlossene Kindergärten hält sich der Freistaat bisher öffentlich bedeckt.
In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage unserer Redaktion schreibt eine Vertreterin des Bayerischen Familienministeriums: „Enthalten Betreuungsvertrag oder kommunale Satzung keine wirksam vereinbarten Regelungen gilt kraft Gesetzes, dass bei Nichterbringung der Dienstleistung der Anspruch auf die Zahlung der Elternbeiträge entfällt.“ Wie viele Kommunen auf die Gebühren bisher verzichten, kann das Ministerium nicht beziffern. Aber man weist darauf hin, dass der Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit gemäß Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG auch dann weiterfließt, wenn aufgrund der Betretungsverbote keine oder gekürzte Elternbeiträge erhoben werden. Das gelte auch für Krippengeld. Dafür berechtigte Eltern haben auf Antrag eine Entlastung in Höhe von bis zu 100 Euro pro Monat und Kind. "Zudem erhalten Familien für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr das Bayerische Familiengeld in Höhe von 250 Euro im Monat, ab dem dritten Kind sogar in Höhe von 300 Euro im Monat. Für Eltern, denen der Elternbeitrag für einen Kita-Platz oder die Kindertagespflege finanziell nicht zumutbar ist, übernimmt diesen auf Antrag das Jugendamt im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe." Außerdem erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen trotz der Betretungsverbote weiterhin die staatliche Förderung, heißt es aus dem Bayerischen Familienministerium.