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Corona in Deutschland: Bund und Länder verschärfen Regeln - Geisterspiele in Baden-Württemberg

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Von: Lea Marie Kläsener, Ann-Katrin Hahner

Bei der Bund-Länder-Konferenz haben sich die Politiker auf neue Corona-Regeln geeinigt. Welche aktuell in Bayern, NRW, Hessen und Co. gelten, lesen Sie in unserer großen Deutschland-Übersicht.

Deutschland - Die Pandemie-Lage spitzt sich in Deutschland immer mehr zu - das Land befindet sich mitten in der vierten Corona-Welle. In ganz Deutschland wurde wegen der aktuellen Infektionszahlen flächendeckend 3G am Arbeitsplatz eingeführt. Das gilt auch für Fahrgäste in Bussen und Bahnen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich auf erhebliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geeinigt. Ihnen wird im Weihnachtsgeschäft auch der Zutritt zu den meisten Läden verwehrt. Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen gegen Corona impfen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten. Welche Regeln aktuell in den einzelnen Bundesländern gelten, lesen Sie im Folgenden.

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Baden-Württemberg: Auch Geimpfte und Genesene müssen in Baden-Württemberg künftig für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen. Für die Gastronomie gelte künftig die Regel 2G plus, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Zudem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt.

Demnach wird für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig eine „harte Obergrenze“ von 750 Personen gelten. Alle Veranstaltungen jeglicher Art sollen künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen. Die Regeln sollen bereits am Samstag, 4. Dezember, in Kraft treten.

Corona in Deutschland: Neue Regeln in NRW, Bayern und Co. im Überblick

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag ein landesweites Verbot großer öffentlicher Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte angekündigt.

Bund und Länder hatten am Donnerstag Maßnahmen vorgestellt, um die Virusausbreitung zu bremsen, von denen einige bereits in Baden-Württemberg gelten. Mit 2G plus für die Gastronomie und dem Verbot von Großveranstaltungen geht das Land nun deutlich über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus.

Die aktuelle Corona-Verordnung sieht seit Mittwoch, 24. November, eine neue Alarmstufe vor. Diese neue Alarmstufe greift, wenn in Baden-Württemberg mehr als 450 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind - oder, wenn die Hospitalisierungsinzidenz bei 6 oder darüber liegt.

„Wir richten ein dreistufiges System ein. In der ersten Stufe (Basisstufe), bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den meisten Bereichen bestehen. In der Warnstufe gibt es dann eine PCR-Testpflicht in vielen Bereichen. In der Alarmstufe gilt für ungeimpfte Personen in einigen Bereichen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G) “, hatte das Sozialministerium vor einigen Wochen zu dem Stufen-System in Baden-Württemberg mitgeteilt.

Indikatoren für die drei Stufen sind die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz – also wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnern mit Corona ins Krankenhaus eingeliefert werden – und die Auslastung der Intensivbetten mit Covid-Patienten.

Bayern: Bayern hat aufgrund steigender Inzidenzzahlen die Notbremse gezogen und flächendeckend 2G eingeführt. Wirtschaften müssen um 22 Uhr schließen. In Hotspots sind Hotels und Gastronomie komplett geschlossen. In München wurde die 2G-Regel auf die Außengastronomie ausgeweitet.

Nur noch bei Friseuren und bei der Fußpflege gilt die 3G-Plus-Regeln, womit Ungeimpfte mit einem negativen PCR-Test weiter Zutritt haben. In allen Bereichen, in denen 2G gilt, gilt zusätzlich auch eine Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Eine ausführliche Auflistung der neuen Regeln, die ab dem 22. November gelten, finden Sie hier.

Auch die Quarantäneregeln erfuhren zuletzt eine Verschärfung. Enge Kontaktpersonen eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen müssen seit dem 2. November wieder mindestens sieben Tage isoliert leben, bevor sie sich mit einem PCR- oder Antigenschnelltest freitesten können. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Bisher war das freitesten nach fünf Tagen Quarantäne möglich. Zudem gilt in Schulen wieder die Maskenpflicht.

Die Krankenhaus-Ampel des bayerischen Gesundheitsministeriums ist wegen der hohen Zahl von mehr als 600 Corona-Patienten auf den Intensivstationen auf Rot gesprungen. Damit gelten ab dem 9. November Verschärfungen der Zutritts- und Testregeln. Unter anderem ist dann laut Gesundheitsministerium an vielen Arbeitsplätzen die 3G-Regel verpflichtend: Zutritt haben nur noch Mitarbeiter, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Verschärfte Maßnahmen gelten in Bayern immer dann, wenn im Bundesland eine erhöhte Belastung des Gesundheitssystems (Krankenhausampel) festgestellt wird. Diese liegt bei einer hohen Anzahl an Krankenhauseinweisungen oder bei einer erhöhten Intensivbettenbelegung vor. Anhand der Farbe der Krankenhausampel kann schnell erfasst werden, welche konkreten Regelungen derzeit im Freistaat gelten. Die Ampel ist auf „www.stmgp.bayern.de/coronavirus/“ zu finden.

Die drastisch steigenden Corona-Zahlen in ganz Deutschland haben dazu geführt, dass einzelnen Bundesländer ihre Maßnahmen massiv verschärft haben.
Die drastisch steigenden Corona-Zahlen in ganz Deutschland haben dazu geführt, dass einzelnen Bundesländer ihre Maßnahmen massiv verschärft haben. © Fabian Sommer/dpa

Berlin: Das Bundesland reagiert auf die Entwicklung der Infektionszahlen und führt ebenfalls überall die 2G-Regel ein - auch im Einzelhandel. Ein negativer Test reicht für einen Besuch im Restaurant also nicht mehr aus. Ausgenommen sind Hotels, wobei dort alle drei Tage nach der Anreise ein Test durchgeführt werden muss, Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Außerdem ausgenommen von der neuen Regel sind Personen unter 18 Jahren. Für sie reicht weiterhin ein nachweislich negativer Corona-Test.

Im öffentlichen Nahverkehr herrscht Maskenpflicht, erlaubt ist allerdings nur das Tragen einer FFP-2-Maske.

Hamburg und Bremen - An welche Corona-Regeln müssen sich Bürgerinnen und Bürger halten?

Brandenburg: Für Weihnachtsmärkte kommt in Brandenburg das Aus, bereits geöffnete Märkte müssen wieder schließen, andere Märkte bleiben gleich zu. Einkaufen wird für Ungeimpfte schwieriger. Die 2G-Regel wird auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausnahme bilden Supermärkte und andere Läden des notwendigen Bedarfs wie etwa Apotheken, Drogerien oder Banken. Diese neue Regel erlaubt den Zugang nur Geimpften und Genesenen, nicht aber Getesteten.

In Brandenburg gilt außerdem 2G für Gaststätten, Hotels, Kinos sowie Clubs und Diskotheken. Eine Ausnahme gilt für 18-Jährige mit negativem Test und Menschen, die nicht geimpft werden können. In den Grundschulen und Horten wurde die Maskenpflicht wieder eingeführt.

Das Kabinett beschloss zudem Kontaktbeschränkungen. Wer nicht geimpft ist, kann sich nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts oder mit insgesamt bis zu fünf Menschen treffen.

Seit Oktober ist die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz der hauptsächliche Parameter zur Beurteilung der pandemischen Lage. Ähnlich wie Baden-Württemberg führte Brandenburg einen Warnwert (Hospitalisierungsinzidenz zwischen 7 und 12) und einen Alarmwert (Hospitalisierungsinzidenz größer als 12) ein.

Neben der 3G-Regel in geschlossenen Räumen, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis greift, gibt es in Brandenburg außerdem das 2G-Optionsmodell für die Bereiche Innengastronomie, Veranstaltungen und Beherbergung.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss in Brandenburg auch weiterhin im Einzel- und Großhandel, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei körpernahen Dienstleistungen getragen werden. Erlaubt ist neben der FFP-2-Maske auch eine OP-Maske.

Coronavirus - München
Welche Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern, NRW, Hessen und Co? In der großen Übersicht der Bundesländer finden Sie die Antwort. © Sven Hoppe/dpa

Bremen: Auch das kleinste Bundesland hat seine Corona-Verordnung verschärft und rutscht damit in eine höhere Warnstufe. Dann gilt die Maskenpflicht nicht nur im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel, sondern in allen weiteren Innenräumen. Zugang zu Veranstaltungen in Innenräumen haben nur Geimpfte und Genesene (2G). Dabei müssen mindestens anderthalb Meter Abstand gehalten werden. Unter freiem Himmel läuft der Bremer Weihnachtsmarkt weiter. Aber auch dort sind Essen und Trinken nur nach 2G-Regel zu haben.

Seit dem 1. Oktober greift in Bremen eine neue Corona-Verordnung. Neu ist, dass die Hospitalisierungsrate der Richtwert bei der Beurteilung der Pandemie-Lage ist. Die Verordnung sieht zudem vier Warnstufen vor. Eine neue Warnstufe tritt immer dann in Kraft, wenn ein Inzidenzgrenzwert an fünf aufeinander folgenden Tagen über- oder unterschritten wird. Liegt die Hospitalisierungsinzidenz zwischen null und drei gilt Warnstufe 0. Es folgen Stufe 1 (Inzidenz zwischen 3 und 6), Stufe 2 (Inzidenz zwischen 6 und 12) und Stufe 3 bei einem Wert von über 12. Derzeit gilt in Bremen die Warnstufe 1 (Stand 22. Oktober). (Das könnte Sie auch interessieren: Corona lässt Sorgen-Telefone klingeln - Diese zwei Themen bereiten besonders viel Kummer)

Hamburg: Die Hansestadt weitet die sogenannte 2G-Regel auf Beherbergungsbetriebe und den Kulturbereich aus. Damit werden nur noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). In Hamburg gelten bereits verschärfte 2G-Regeln. Danach haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen wie Gastronomie, Bars und Clubs.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht bei einem 2G-Angebot befreit. Ausgenommen von der Regel sind Angebote des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte oder Apotheken.

Durch die hohe Anzahl an Impfungen hat Hamburg im Übrigen seine Strategie bei der Verfolgung von Kontakten geändert: Infizierte sind künftig verpflichtet, ihre Kontaktpersonen selbst zu informieren. Die Kontaktpersonen sollen nun an sich beobachten, ob sie Symptome aufweisen. Erst wenn es Ausbruchsituationen oder besondere Sachverhalte gebe, werde das Gesundheitsamt weiter alle Einzelfälle ermitteln.

Corona-Stufenmodell in einigen Bundesländern - Was gilt in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern?

Hessen: In Hessen gelten ab kommenden Sonntag, 5. Dezember, schärfere Corona-Regeln - vor allem für Menschen ohne eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Die 2G-Regel mit dem Einlass nur für Geimpfte oder Genesene wird flächendeckend im Land deutlich ausgeweitet. Bei den Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sieht die hessische Regel bislang vor, dass sich maximal zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen dürfen - dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.

Lesen Sie die genauen Corona-Regeln in unserer Übersicht für Hessen. Alle weiteren Entwicklungen können Sie zudem in unserem Hessen-Ticker verfolgen.

Der Hamburger Senat hat sich für eine Verschärfung der Corona-Regeln ausgesprochen. Auch in anderen Bundesländern hält die 2G-Regel mehr und mehr Einzug.
Der Hamburger Senat hat sich für eine Verschärfung der Corona-Regeln ausgesprochen. Auch in anderen Bundesländern hält die 2G-Regel mehr und mehr Einzug. © Marcus Brandt/dpa

Mecklenburg-Vorpommern: Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen muss nach Ansicht von Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) ein weiterer Lockdown in Betracht gezogen werden. „Ich kann in dieser aktuellen Pandemie-Lage gar nichts mehr ausschließen“, sagte Drese am Donnerstag, 25. November, der Deutschen Presse-Agentur. „Die Situation ist dramatisch.“ Doch noch könne das Ruder herumgerissen werden.

Wenn sich das Land sieben Tage in der roten Phase der Corona-Ampel befinde und die Versorgung von Patienten gefährdet sei, gebe es die Möglichkeit eines Lockdowns, erläuterte Drese. In Mecklenburg-Vorpommern gilt nunmehr die sogenannte 2G-plus-Regel.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit dem Sommer eine Corona-Ampel (Grün, Gelb, Orange, Rot). Sie regelt, welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten. Die Ampel berücksichtigt die Kriterien Auslastung der Krankenhäuser (Hospitalisierung), Auslastung der Intensivstationen durch Corona-Patienten und den Inzidenzwert. Das System setzt auf Kreisebene an. Welche Stufe wo gilt, teilt das Landesamt für Gesundheit täglich mit.

Stufe 1 (Grün): Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten liegt unter 8, die ITS-Auslastung liegt unter 5 Prozent und die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt unter 35. Testpflichten gelten bei dieser Stufe nur bei der Anreise in Hotels und als Zugang für Clubs und Großveranstaltungen).

Stufe 2 (Gelb): Die Hospitalisierung-Inzidenz liegt zwischen 8 und 15. Die ITS-Auslastung liegt zwischen 5 und 9 Prozent. Die Inzidenz der Neuinfektionen bewegt sich zwischen 35 und 50. Für Besuche beim Friseur, in Theater und Museen, sowie der Teilnahme an Sport- und Freizeitaktivitäten und dem Gang in die Clubs besteht die Pflicht zum PCR-Test. Ausgenommen davon sind Genesene, Geimpfte und Kinder unter sieben Jahren.

Stufe 3 (Orange): Die Hospitalisierungsrate liegt zwischen 15 und 25. Die ITS-Auslastung liegt zwischen 9 und 15 Prozent. Die Inzidenz der Neuinfektionen liegt zwischen 50 und 200. Großveranstaltungen müssen durch das Gesundheitsministerium genehmigt werden. Bürgern wird empfohlen sich regelmäßig einem Schnelltest zu unterziehen und die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. In Innenräumen sollte generell ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Stufe 4 (Rot): Die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt über 25. Die ITS-Auslastung ist über 15 Prozent und die Neuinfektionen haben einen Inzidenzwert von 200 überschritten. In Innenräumen ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Im privaten Raum gelten Kontaktbeschränkungen (Treffen bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten). Außen dürfen sich 10 Personen unabhängig von der Haushaltsanzahl treffen. Großveranstaltungen mit mehr als 2500 Personen müssen von den Kreisen untersagt werden. Ausgenommen sind Veranstaltungen bei denen die Veranstalter auf die 2G-Regel setzen.

3G und 2G-Optionsmodell - So haben sich Niedersachsen und NRW entschieden

Niedersachsen: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat strengere Corona-Regeln für das Land angekündigt. Mit der Omikron-Variante des Coronavirus gebe es eine neue Lage, sagte er der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Montag, 29. November).

„Mit dem Erreichen der Warnstufe zwei am nächsten Mittwoch rollen wir die 2G-plus-Regel gleichsam flächendeckend über das Land aus“, so Weil. Damit dürften nur noch Geimpfte und Genesene, die zusätzlich aktuell negativ getestet wurden, Veranstaltungen besuchen oder Dienstleistungen wahrnehmen, im Innenbereich Sport treiben, ins Restaurant gehen oder im Hotel übernachten. „Diese ergänzende Testpflicht ist für die Geimpften und Genesenen mühsam und ärgerlich, aber leider notwendig“, sagte Weil.

Einen Lockdown schloss der Ministerpräsident nicht aus. „Das ist ein Punkt, den wir jetzt intensiv diskutieren müssen“, sagte er im Interview. „Dabei geht es aber wahrscheinlich noch eher um die Zeit nach Weihnachten, in der in der Regel Ferien sind und die Familien sich treffen.“ Weil zufolge kommt in Betracht, die Corona-Regeln bis Weihnachten zu verschärfen und danach eine „verlängerte Weihnachtsruhe“ zu verhängen.

Niedersachsen hat ein Stufensystem eingeführt. Warnstufe 1 (gelb) gilt, wenn die Hospitalisierung den Wert 6 überschreitet und höchstens bei 8 liegt. Zudem liegt die Inzidenz im entsprechenden Kreis über 35 und höchstens bei 100. Oder die Belegung der Intensivbetten liegt über 5 und höchstens bei 10 Prozent. Warnstufe 2 (orange) gilt, wenn die Hospitalisierung zwischen 8 und 11, die Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 oder die Belegung der Intensivbetten zwischen 10 und 20 Prozent liegt. Warnstufe 3 (rot) ist erreicht, wenn die Hospitalisierung den Schwellenwert 11 überschreitet, die Inzidenz über 200 liegt oder die Intensivbetten zu über 20 Prozent belegt sind.

Nordrhein-Westfalen: Da sich die Pandemie-Lage auch in NRW weiter verschärft, geht das Land einen drastischen Schritt. In NRW werden flächendeckend die 2G-Regeln wirksam, so müssen etwa in Diskotheken, Clubs oder auf Karnevalsfeiern selbst Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus).

Seitdem die drei neuen Leitindikatoren zur Bewertung der Pandemie-Lage, also die Sieben-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungsinzidenz und die Auslastung der Intensivbetten gelten, gibt es in NRW keine Corona-Regeln mehr, die an pauschale Grenzwerte gekoppelt wären.

„Saarland-Modell plus“ - So unterscheiden sich die Regeln in den einzelnen Bundesländern

Rheinland-Pfalz: Das Bundesland verlässt sich ebenfalls auf ein dreistufiges Warnsystem. Stufe 1 (gelb) gilt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis unter 100, die Hospitalisierungsinzidenz kleiner aus 5 und der Anteil der Covid-Patienten an der Belegung der Intensivbetten weniger als 6 Prozent beträgt. Warnstufe 2 (orange) gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200. Die Hospitalisierungsinzidenz läge dann zwischen 5 und 10 und der Anteil an Intensivbetten betrüge 6 bis 12 Prozent. Wird die Inzidenz von 200 überschritten, ist die Hospitalisierungsrate größer als 10 und ist der Anteil an Intensivbetten höher als 12 Prozent, gilt die höchste Warnstufe (rot).

Coronavirus - 2G in Restaurant
Viele Bundesländer setzen wegen der steigenden Fallzahlen auf 2G in Innenräumen. Wie die derzeitigen Regeln in Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Hessen, Sachsen und Co aussehen, erfahren Sie im Text. © Marijan Murat/dpa

Durch das Stufensystem findet das 2G-Plus-Modell Anwendung in Rheinland-Pfalz. Die Zahl der zugelassenen Ungeimpften ist in Innenräumen und Veranstaltungen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn die Inzidenz oder die Krankenhausbelegung die entsprechenden Schwellenwerte überschreitet.

Im öffentlichen Nahverkehr gilt weiterhin die Maskenpflicht, die sich auch auf den Einkauf im Einzelhandel (innen wie außen) erstreckt.

Saarland: Im Saarland sind seit dem 20. November generell nur noch Geimpfte oder Genesene für Innenräume etwa von Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungen und Hotelübernachtungen zugelassen. Die 2G-Regel gilt auch für den Besuch etwa von Friseuren oder Physiotherapeuten. Für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie von Discos und Clubs müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest nachweisen. Bei Weihnachtsmärkten können Veranstalter zwischen der 3G-Regel - nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis - oder Maskenpflicht wählen. Die bis 3. Dezember befristeten Regeln sind nicht an bestimmte Schwellenwerte gekoppelt.

Sachsen: Wegen explodierender Inzidenzzahlen hat Sachsen seine Regeln am 22. November massiv verschärft. In dem Bundesland gelten die härtesten Corona-Regeln Deutschlands. Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Mitgliedern eines Haushaltes und einer einzigen weiteren Person zulässig. Ausgenommen sind davon nur Geimpfte und Genesene, die weiter in Gruppen zusammenkommen dürfen.

Hat die Inzidenz in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis den Wert 1000 überschritten, dürfen Ungeimpfte zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens nicht mehr nach draußen. Ungeimpfte haben zudem keinen Zutritt mehr zu Geschäften. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Drogerien und ähnliche Geschäfte sind von der Regel allerdings ausgenommen.

Clubs, Bars und Diskotheken mussten in Sachsen komplett schließen. Und auch Gastronomie und Tourismus sind von Einschränkungen betroffen: Restaurants und Gastrobetriebe dürfen nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends öffnen. Sie sind außerdem zu 2G verpflichtet. Hotels dürfen - bis auf Dienstreisen - keine Übernachtungen mehr anbieten.

Weihnachtsmärkte finden nicht statt. Der Amateursport ist zudem nur Kindern unter 16 Jahren gestattet. In den Öffentlichen Verkehrsmitteln reicht eine medizinische Maske nicht mehr aus. FFP2-Masken sind Pflicht.

Sieben-Tage-Inzidenz und Hospitalisierungs-Inzidenz fließen in Bewertung ein

Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt haben künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Das Kabinett gab am Dienstag, 23. November, in Magdeburg eine 2G-Pflicht unter anderem für Veranstaltungen ab 50 Personen, die Innengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und bei privaten Übernachtungen in Hotels bekannt. Beim 2G-Zugangsmodell seien weiter Hygienemaßnahmen nötig, es müsse ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen und die Abstandsregelungen eingehalten werden, hieß es weiter.

Unter die 2G-Regelung fallen auch der organisierte Sportbetrieb außer Berufssportlern und Kaderathleten, Volksfeste, Reisebusreisen, Schiffs- und Stadtrundfahrten sowie Seniorenbegegnungsstätten. Für Diskotheken und Clubs schreibt das Land in der neuen Landesverordnung ein verpflichtendes 2G plus-Modell vor: Gäste müssen geimpft, genesen und zusätzlich negativ auf das Virus getestet sein.

Weihnachtsmärkte müssen den Angaben zufolge künftig eine 3G-Regelung umsetzen, dürfen also nur von Geimpften, Genesenen und Getesteten besucht werden. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen etwa in Friseursalons, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Piercing- und Tattoo-Studios.

Schleswig-Holstein: Das zweitkleinste Flächenland Deutschlands hat ebenfalls ab dem 22. November neue Corona-Regeln eingeführt. In Restaurants und Kneipen gilt 2G. Ein Besuch ist daher nur für solche Personen möglich, die geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt für Clubs und Diskotheken sowie den Sport.

Bei Dienstleistungen mit nahmen Körperkontakt gilt künftig ebenfalls 2G. Ausgenommen von dieser Regel sind Friseure, für deren Besuch auch ein negativer Test ausreicht.

Coronavirus in Deutschland: Welche Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern?
Welche Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern, NRW, Hessen und Co.? In unserer großen Übersicht der Bundesländer finden Sie die Antwort. © Oliver Berg/dpa

In Schulen sind für ungeimpfte Schüler zwei Tests pro Woche verpflichtend. Am Platz herrscht zudem wieder Maskenpflicht.

Touristen dürfen jetzt nur noch in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie nachweisen können, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Im Gegensatz zu vielen Bundesländern sind die Weihnachtsmärkte in Schleswig-Holstein nicht abgesagt. Stattdessen empfiehlt die Landesregierung 2G.

Thüringen: In Thüringen sollten die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein 2G- oder 3G-plus-Modell einführen. Jedoch setzten dies etliche Kreise und Städte lange nicht um. Am Dienstag, 23. November, hat das Land nun die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden. Ein negativer Corona-Test reicht dann oftmals nicht mehr aus.

Das bedeutet, dass dort nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang haben. Auch im Einzelhandel wird 2G zur Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Die 2G-Pflicht gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte. Außerdem waren Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant.

Clubs, Bars und Diskotheken sollen geschlossen werden, Weihnachtsmärkte werden verboten und in der Gastronomie soll eine Sperrstunde um 22 Uhr gelten. Auch Schwimmhallen, Freizeitbäder, Saunen und Thermen müssen schließen. Ausnahmen gibt es für den Schulsport. In einigen Bereichen reicht künftig selbst der 2G-Nachweis allein nicht mehr aus. So gilt fortan in geschlossenen Räumen von Fitnessstudios 2G plus. Hier müssen auch Geimpfte noch einen negativen Corona-Test vorzeigen.

Für Amateursport in Vereinen und bei Wettkämpfen ist zusätzlich zu den 2G-Regeln für Erwachsene auch ein Test in Thüringen erforderlich. Zugang zu den Sporthallen und anderen geschlossenen Sporträumen haben damit nur noch geimpfte und genesene Menschen, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen können.

Im Freien gelte für Erwachsene nur 2G beim Sporttreiben. Die neuen Regelungen gelten bis 23. Dezember. Zudem verwies das Ministerium darauf, dass die Pflicht zum 3G-Nachweis auch für alle Beschäftigte an Schulen, in Kindertagesstätten, im organisierten Sportbetrieb und der Jugendarbeit bestehe.

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Geburtstag gelte beim Amateursport die 3G-Regel, ebenso für Profisportler im Training und Wettkampf. Für Schülerinnen und Schüler, die den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den schulischen Testungen erbringen könnten, sei der 3G-Nachweis erfüllt.

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