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Energiepauschale doppelt: Warum einige Rentner insgesamt 600 Euro erhalten

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Von: Patricia Huber

Im Dezember dürfen sich Rentner über 300 Euro Energiepauschale freuen. Doch manche können sogar insgesamt 600 Euro brutto vom Staat erhalten.

Berlin – Noch in diesem Winter erhalten auch Rentner die Energiepauschale. Zum 15. Dezember soll die Finanzspritze vom Staat automatisch ausgezahlt werden. Bereits im September haben alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die 300-Euro-Pauschale erhalten. Die Rentner gingen dabei noch leer aus, daher wurden sie im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung jetzt auch bedacht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist überzeugt, davon, dass dies ein guter Schritt ist. „Das hilft 20 Millionen Menschen sehr konkret“, erklärte er.

Energiepauschale für Rentner: Doppelte Auszahlung möglich

Durch die beiden unterschiedlichen Auszahlungstermine der beiden Energiepauschalen stellt sich jedoch vielen Rentnern eine wichtige Frage: Kann man auch beide Pauschalen erhalten? Wer beispielsweise erst im Oktober in Rente geht, hat im September bereits die 300 Euro erhalten, berichtet Merkur.de. Im Dezember würde diese Person dann noch einmal dieselbe Einmalzahlung erhalten. Aber ist das auch so gedacht?

Die Antwort dazu liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website. Dort heißt es: „Wie ist zu verfahren, wenn ich die Energiepreispauschale als Rentner erhalte, obwohl ich die Energiepreispauschale für Erwerbstätige […] erhalten habe?“ Die Antwort ist einfach: Die beiden Zahlungen schließen einander nicht aus, ist dort zu lesen. „Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein.“

Energiepauschale doppelt: In diesen Fällen erhalten Rentner die Einmalzahlung doppelt

Heißt also: Wer trotz Rente im Jahr 2022 erwerbstätig ist oder war, oder erst nach September 2022 in den Ruhestand geht, erhält die Pauschale doppelt – sie ist allerdings in beiden Fällen steuerpflichtig. Somit dürfen sich diese Personen über insgesamt 600 Euro brutto freuen.

Eine Sache gibt es jedoch zu beachten. Denn wer mehrere Renten bezieht, erhält die 300 Euro Energiepauschale trotzdem nur einmal. Ein Beispiel: Wer die reguläre Altersrente und zusätzlich noch eine Witwenrente bezieht, bekommt nur 300 Euro überwiesen. „Unberechtigte Doppelzahlungen“ sollen laut Arbeitsministerium durch „Datenabgleich zwischen den auszahlenden Stellen technisch ausgeschlossen werden“. (ph)

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