1. Fuldaer Zeitung
  2. Panorama

Führerschein umtauschen – Frist für die nächsten Jahrgänge rückt näher

Erstellt:

Von: Erik Hlacer

Es gibt eine Pflicht zum Führerschein-Umtausch. Die nächste Frist rückt immer näher. Schon bald sind die nächsten Jahrgänge an der Reihe.

Hamm - Eine Vielzahl an Menschen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland sollte einen genauen Blick in das eigene Portmonee werfen. Denn der Staat hat seine Bürger dazu aufgefordert, ihre Führerscheine auszutauschen. Je nachdem, welchem Jahrgang man angehört, gibt es unterschiedliche Fristen, die es einzuhalten gilt.

Führerschein umtauschen: Frist ist je nach Jahrgang unterschiedlich

Einige Autofahrer haben mit dem Tausch der Fahrerlaubnis noch bis 2033 Zeit. Erste Jahrgänge mussten ihren Führerschein jedoch schon bis Mitte Juli 2022 abgegeben haben. Grund für die Frist im Sommer war die Corona-Pandemie, durch die es schwieriger war, Termine zu erlangen. Normalerweise ist das Fristende jedoch im Januar - so auch im Jahre 2023.

Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 ist die Frist zum Umtausch des Führerscheins der 19. Januar 2023. Bis dahin sollten Autofahrer ihrer Pflicht nachkommen und das umgangssprachlich als „Lappen“ bezeichnete Dokument umtauschen. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert als Strafe ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, wie wa.de berichtet. Im Ausland könnte es zudem zu größeren Problemen kommen, schließlich ist die Fahrerlaubnis dann nicht mehr gültig.

Fristen für Umtausch des alten Führerscheins (Ausstellung vor 31. Dezember 1998)

GeburtsjahrFrist
1953 bis 1958abgelaufen im Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025
vor 1953*19. Januar 2033

*Bei Führerschein-Inhabern, die vor 1953 geboren wurden, gilt die Frist (19. Januar 2033) unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Doch der Führerschein-Umtausch trifft nicht nur die älteren Jahrgänge, sondern jeden, der seine Fahrerlaubnis vor dem 18. Januar 2013 erlangt hat. Grund für den Tausch sind Vorgaben der Europäischen Union. Die Dokumente sollen künftig EU-weit fälschungssicher sein. Zudem sollen sie in einer Datenbank erfasst werden. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend.

Führerscheinumtausch: Die Fristen je nach nach Ausstellungsdatum

AusstellungsdatumFrist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Die Idee, dass verschiedene Jahrgänge auch verschiedene Fristen zum Tausch des Führerscheins bekommen, liegt auf der Hand. Es soll vermieden werden, dass zu viele Menschen erst auf den letzten Drücker ihrer Pflicht nachkommen, was zu einem Massenansturm bei den örtlichen Führerscheinstellen führen würde. Trotz des entworfenen Stufenplans ist ein freiwilliger Umtausch aber stets möglich.

Passbild nötig - Was Sie ein Führerschein-Umtausch kostet

Eine neue Fahrprüfung wird im Zuge des Führerschein-Tauschs natürlich nicht nötig. Was die Behörden von den Autofahrern aber verlangen, ist ein neues biometrisches Passbild. Laut ADAC kostet der Umtausch der Fahrerlaubnis 25 Euro. Betroffen sind die Motorrad- und PKW-Klassen.

Auch interessant