Urlaub in Italien: Das müssen Reisende in Südtirol und Co beachten

Ob Dolomiten, Amalfi-Küste oder Metropolen wie Mailand und Rom - Italien hat nicht nur in der Küche für jeden Geschmack etwas zu bieten. Daher ist unser Nachbarland in Stiefelform gerade im Sommer ein beliebtes Reiseziel. Welche Regeln bei der Einreise gelten und was vor Ort zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Italien - Die Einreise nach Italien und gerade Südtirol ist für deutsche Urlauber in diesem Jahr wieder problemlos möglich. Die Corona-Inzidenz in Italien liegt derzeit laut der Internetseite „Corona in Zahlen“ bei 314,2 leicht über dem Wert von Deutschland (Stand: 15. August).
Urlaub in Italien: Das müssen Touristen bei Einreise und Aufenthalt beachten
„Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen für Italien sind aufgehoben. Damit ist für die Einreise nach Italien weder ein COVID-19-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich“, teilt das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten mit.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Corona-Pandemielage jedoch häufig. Daher rät das Auswärtige Amt Reisenden, sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens zu informieren. Bei Transit durch Österreich und die Schweiz seien die Bestimmungen dieser Länder ebenfalls zu beachten.
Über Zugverbindungen und mögliche Einschränkungen informieren laut Auswärtigem Amt die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp sei ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen sei zu rechnen. „Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen“, schreibt das Auswärtige Amt. Für die Durchreise durch die Schweiz entfielen derzeit ebenfalls alle pandemiebedingten Einschränkungen.
Corona in Italien: FFP2-Maskenpflicht in ÖPNV und 2G im Gesundheitswesen
Bis zum 30. September 2022 besteht Italien die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Personenverkehr und auf Fähren fort, heißt es auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Im Flugzeug bestehe grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr, sofern die Fluggesellschaft keine abweichende Regelung vorsieht. (Lesen Sie hier: Urlaub in Kroatien: Das müssen Reisende jetzt beachten)
Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie zum Beispiel Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, gelte weiterhin die 2G-Regel.
„Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf Covid-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen“, informiert das Auswärtige Amt. Die Quarantäne dürfe nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Video: Autos versinken in den Fluten - Schwere Unwetter in Italien
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Problematischer als die Corona-Lage sind in Italien derzeit hingegen Trockenheit und Unwetter. Am 4. Juli wurde ein Dürre-Notstand ausgerufen, der bis zum 31. Dezember 2022 anhalten soll. Er gilt für die fünf norditalienischen Regionen Piemont, Lombardei, Venetien, Friaul-Julisch Venetien und Emilia-Romagna, wie das Auswärtige Amt informiert.
„Es ist nicht auszuschließen, dass die Regierung den Notstand in den kommenden Tagen auch für die Regionen Toskana, Latium und Umbrien beschließen wird“, heißt es weiter. Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle und Trockenheit hätten die Städte Verona und Pisa bereits den Wasserverbrauch eingeschränkt. Möglich sei, dass auch in weiteren Kommunen, insbesondere in Norditalien, kurzfristig das Trinkwasser rationiert werden würde.
Urlaub in Italien/Südtirol: Mit diesen Einschränkungen müssen Reisende rechnen
„Mancherorts müssen Touristen mit Wasserrationierungen rechnen. Das kann dazu führen, dass Pools nicht gefüllt werden oder nur zu bestimmten Uhrzeiten fließend Wasser zur Verfügung steht“, informiert auch der ADAC. Für die Trinkwasserversorgung dürfte jedoch gesorgt sein. (Lesen Sie hier: Urlaub in der Türkei: Diese Regeln gelten aktuell für Einreise, Aufenthalt und Rückreise)
Ebenfalls warnt der Automobil-Club vor Waldbränden, die aktuell vielerorts ausbrechen. „Reisende, die in waldbrandgefährdeten Regionen unterwegs sind, sollten die Anweisungen und Empfehlungen der Behörden befolgen. Straßen können kurzfristig gesperrt und Campingplätze oder auch andere Unterkünfte geschlossen sein. Mitunter können wegen der Hitzewelle auch Sehenswürdigkeiten schließen.“