Skiurlaub in Österreich trotz Corona: Einreise-Regeln massiv verschärft - Das müssen Touristen jetzt wissen
Österreich befindet sich mitten in der Wintersaison und ist damit ein attraktives Ziel für den Skiurlaub. Doch aufgrund der Corona-Pandemie müssen Touristen so einiges beachten.
Österreich - Der allgemeine Lockdown, der in Österreich seit dem 22. November galt, ist beendet. Auch die Einstufung des Landes als Hochrisiko-Gebiet wurde aufgehoben. Trotzdem gelten in Österreich weiterhin zahlreiche Corona-Bestimmungen, die es im Skiurlaub zu beachten gilt.
Geimpfte und Genese mit Booster müssen bei der Einreise weder einen PCR-Test machen, noch ein Einreiseformular ausfüllen. Das berichtet der ADAC auf seiner Website. Geimpfte und Genesene ohne Booster müssen hingegen einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden alt ist. Wenn sie dies nicht tun, müssen sie sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, die nur durch das Durchführen eines PCR-Tests vorzeitig beendet werden kann.
Skiurlaub 2022 in Österreich: Diese Corona-Regeln gelten für Touristen
Ungeimpfte müssen vor der Einreise keinen Corona-Test machen. Allerdings müssen sie sich nach der Ankunft in Österreich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Erst nach frühestens fünf Tagen ist ein Freitesten durch einen PCR-Test möglich. Sowohl Geimpfte und Genesene ohne Booster als auch Ungeimpfte müssen ein Einreiseformular ausfüllen.
Schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen im Land Urlaub machen, das bedeutet etwa drei Tests pro Woche. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln nicht. Außerdem hat Österreich die Gültigkeit von Impfzertifikaten von 360 auf 270 Tage verkürzt. Eine einmalige Impfung mit dem Janssen Vakzin ist seit dem 3. Januar ungültig, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Zum Leidwesen von Gastronomie und Hotellerie ist die Sperrstunde auf 22 Uhr vorverlegt worden. Für Veranstaltungen und Lokale gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich weiterhin die 2G-Regel sowie eine FFP2-Maskenpflicht. Auch für Seil- und Zahnradbahnen sowie für Skilifte gilt die 2G-Pflicht. Die Nachtgastronomie - inklusive Après-Ski und Bars - bleibt generell geschlossen.

Für Ungeimpfte herrscht im gesamten Land eine Ausgangsbeschränkung. „Nur unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeit, Ausbildung, Einkauf von lebensnotwendigen Gütern etc.) dürfen diese Personen ihren eigenen Wohnbereich verlassen“, heißt es auf der Seite des Ministeriums.
Wie der ADAC außerdem auf seiner Website berichtet, müssen Ungeimpfte vor der Rückkehr nach Deutschland einen Corona-Test durchführen. Dabei ist sowohl ein PCR-Test als auch ein Schnelltest gültig, der maximal 48 Stunden alt ist. Für alle anderen verläuft die Rückreise ohne Anmeldung, Test- und Quarantänepflicht. (mit dpa-Material)