Skiurlaub 2022 in der Schweiz trotz Corona: Diese Regeln gelten aktuell für Touristen

Viele Skifahrer zieht es im Winter in die Schweiz. Aufgrund der hohen Corona-Zahlen gilt das Land aktuell allerdings als Hochrisiko-Gebiet. Diese Regeln müssen Touristen im Skiurlaub beachten.
Schweiz - Die Corona-Lage in der Schweiz hat sich deutlich verschärft. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 1624,1 (Stand 7. Januar). Wegen der hohen Fallzahlen gilt das Land als Hochrisiko-Gebiet. Es besteht außerdem eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Trotzdem können Winter-Urlauber zum Skifahren das beliebte Reiseziel besuchen. Dabei gilt es allerdings die geltenden Corona-Bestimmungen zu beachten.
„Mit wenigen Ausnahmen müssen alle Einreisenden ein Einreiseformular und ein negatives Testresultat vorweisen“, heißt es auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. (Lesen Sie hier: Skiurlaub in Österreich trotz Corona: Einreise-Regeln massiv verschärft - Das müssen Touristen jetzt wissen)
Skiurlaub 2022 in der Schweiz: Diese Corona-Regeln gelten für Touristen
Alle Personen ab 16 Jahren müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorzeigen. Ungeimpfte müssen außerdem nach vier bis sieben Tagen einen zweiten Test machen. Eine Quarantäne-Pflicht gibt es nicht.
Eine Ausnahme gibt es aber: Wie der ADAC auf seiner Website mitteilt, müssen Ausflügler, deren Wohnsitz in Bayern oder Bade-Württemberg liegt, kein Einreiseformular ausfüllen und keinen Test vorzeigen. Da die Schweiz derzeit als Hochrisiko-Gebiet gilt, müssen nicht geimpfte deutsche Urlauber, die sich länger als 24 Stunden dort aufgehalten haben, nach der Rückreise in eine 10-tägige Quarantäne, aus der man sich frühestens am fünften Tag frei testen kann.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt in der Schweiz die 2G-Regel für Personen ab 16 Jahren. Dabei gilt außerdem grundsätzlich eine Maskenpflicht. „Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein Zertifikat für ein negatives Testresultat vorweisen können“, heißt es auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit. Bei Veranstaltungen im Freien gilt die 3G-Regel.
In Hütten, Restaurants, Bars und Clubs gilt 2G, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Die Maske darf nur am eigenen Sitzplatz abgenommen werden. Für Tanzveranstaltungen gilt 2G plus. (Lesen Sie hier: Urlaub in der Schweiz: Warum ein kleines Bergdorf am Matterhorn so außergewöhnlich ist)
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Wie der ADAC außerdem auf seiner Website berichtet, gilt für Skilifte und Seilbahnen zwar eine Maskenpflicht, aber keine Beschränkung wie etwa die 3G-Pflicht. Eine Ausnahme bildet allerdings das Skigebiet Samnaun. Dort ist aufgrund des Verbunds mit Ischgl in Österreich ein 2G-Zertifikat notwendig. Auch das kleine Skigebiet Fideriser Heuberge setzt in der Wintersaison 21/22 auf die 2G-Regel. (mit dpa-Material)