Skiurlaub in Südtirol: Diese Corona-Regeln gelten jetzt für Touristen in Italien
Südtirol ist ein beliebtes Ziel für Wintersportlerinnen und -sportler. Wegen der Corona-Pandemie müssen Touristen allerdings einige Regeln beachten.
Bozen/Südtirol - Italien ist weiterhin vom Coronavirus betroffen. Die Inzidenz liegt derzeit bei 152,6 (Stand 3. Dezember). Bislang haben sich 4.994.891 Menschen mit dem Virus infiziert, 133.627 Todesfälle gibt es insgesamt.
Für eine Einreise benötigen Touristen die Corona-Impfung, Genesung oder Testung in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU. Das gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Dies wird in Italien und Südtirol auch Green Pass (deutsch: Grüner Pass) genannt. Es gibt keine Quarantänepflicht nach der Rückreise nach Deutschland. (Lesen Sie auch: Corona-Lockdown in Österreich - Das müssen Touristen jetzt wissen)
Skiurlaub in Südtirol: Diese Corona-Regeln gelten für Touristen in Italien
In Italien ist der Schnalstaler Gletscher in Südtirol bereits geöffnet, ebenso der Presena-Gletscher am Passo Tonale.
Wie die Südtiroler Landesverwaltung auf ihrer Website bekannt gab, gilt in Seilbahnen und Skiliften eine Maskenpflicht ab sechs Jahren und Fahrgäste werden gebeten, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Seilbahnen mit geschlossenen Kabinen dürfen mit maximal 80 Prozent der gewöhnlichen Kapazität fahren, offene hingegen mit 100 Prozent.
Skipässe sollen vorrangig online verkauft werden. In den Skigebieten befinden sich zudem Abstandshinweise.
Schutz- und Skihütten können öffnen, teilte die Südtiroler Landesverwaltung außerdem mit. Es gelten die Regeln der Gastronomie, in diesem Fall die 3G-Regel in Innenräumen. Um in Hotels zu übernachten wird ebenfalls ein Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis benötigt. Auch auf Weihnachtsmärkten gelte 3G.
Südtirol verschärft in der Corona-Pandemie die Regeln wieder. Im Freien gilt „ab sofort“ eine Maskenpflicht, wenn ein Mindestabstand von einem Meter nicht mehr eingehalten werden kann. Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr müssen eine FFP2-Maske tragen.
Der Landeshauptmann der autonomen Provinz im Norden Italiens, Arno Kompatscher, unterzeichnete am Montagabend, 22. November, eine entsprechende Verordnung. In 20 sogenannten „roten Gemeinden“ mit hohen Inzidenzwerten und niedriger Impfquote tritt darüber hinaus am Mittwoch, 24. November, eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr in Kraft. (Lesen Sie auch: Skiurlaub in der Schweiz: Diese Corona-Regeln gelten aktuell für Touristen)
Ausgangssperre in Südtirol: Das müssen Touristen in Italien beachten
Vor die Tür dürfe man in den „roten Gemeinden“ nur in dringenden Fällen oder wegen der Arbeit, hieß es weiter. Bars und Restaurants müssen demnach um 18 Uhr schließen. In Hotels dürfen Gäste allerdings auch danach noch bedient werden. Tanzen in Diskotheken sowie öffentliche Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind untersagt. Für Kindergärten und Schulen gelten die Einschränkungen nicht. Die Verschärfung der Regeln gilt zunächst bis zum 7. Dezember.

Kompatscher hatte die Regierung in Rom bereits gebeten, die Regionen eigenmächtig in bestimmten Fällen über strengere Corona-Maßnahmen entscheiden zu lassen. In Südtirol sind die Inzidenzwerte hoch, aktuell liegt der Wert bei 475 (Stand 27. November). Viele sind ungeimpft. (mit dpa-Material)