Skiurlaub in der Schweiz: Diese Corona-Regeln gelten aktuell für Touristen
Die Schweiz gilt als beliebtes Winterreiseziel der Deutschen. Vom RKI wurde das Land nun zum Hochrisikogebiet erklärt. Welche Regeln dabei für Touristen gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Update vom 3. Dezember, 17.38 Uhr: Wegen hoher Corona-Infektionszahlen stuft die Bundesregierung ab Sonntag die Schweiz als Hochrisikogebiete ein. Das gab das Robert Koch-Institut am Freitag bekannt. Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.
Damit ist ein beliebtes Winterreiseziel der Deutschen unter den neuen Hochrisikogebieten. Der Schweizer Hotelverband HotellerieSuisse nannte die Entscheidung „verheerend“. Die Quarantänepflicht würde sicher Gäste davon abhalten, Ferien in der Schweiz zu verbringen, sagte Verbandssprecherin Karin Sieber.
Zuvor sei die Schweizer Hotellerie noch zuversichtlich gewesen, die Talsohle durchschritten zu haben, sagte Sieber. Das habe sich innerhalb von wenigen Tagen geändert.
Skiurlaub in der Schweiz: Land wird Hochrisikogebiet - Diese Regeln gelten
Ab Samstag müssen Einreisende aus allen Ländern, auch Geimpfte und Genesene, einen negativen PCR-Test vorlegen. Zudem muss ein zweiter Test, PCR- oder Antigen-Schnelltest, zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise gemacht werden. Ausgenommen von der Regel seien Einreisende aus Baden-Württemberg und anderen Grenzregionen, sagte Michael Gerber, Leitung Abteilung Recht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
In der Schweiz gilt weitgehend 3G, also Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete. Veranstalter können neuerdings aber selbst auf 2G, also Zutritt nur für Genesene und Geimpfte, bestehen. Dann müssen keine Masken getragen werden. Zudem wird die Gültigkeit des Antigen-Schnelltests von 48 auf 24 Stunden begrenzt. Der PCR-Test bleibt 72 Stunden gültig. Zudem wird die Maskenpflicht in Innenräumen ausgeweitet, wenn Ungeimpfte Zutritt haben.

In der Schweiz liegt die Corona-Inzidenz derzeit bei 641,1 (Stand 3. Dezember). Seit Beginn der Pandemie haben sich 1.034.675 Menschen mit dem Virus infiziert.
Skiurlaub in der Schweiz: Diese Corona-Regeln gelten für Touristen
Lesen Sie hier die Erstmeldung vom 23. November:
Schweiz - Die Corona-Inzidenz in der Schweiz liegt derzeit bei 425,2 (Stand 23. November). Seit Beginn der Pandemie haben sich 955.810 Menschen mit dem Virus infiziert und es gibt insgesamt 11.407 Todesfälle.
Die Schweiz wurde deshalb vom Auswärtigen Amt in Deutschland bislang nicht als Hochrisikogebiet eingestuft. Bei der Rückreise nach Deutschland gilt aus diesem Grund auch keine Quarantänepflicht. Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Bundesrat auf einer Sitzung Anfang September beschlossen, die 3G-Regelung für Personen ab 16 Jahren auszuweiten. (Welche Corona-Regeln für Touristen in Österreich gelten, lesen Sie hier)
In Restaurants und Bars gilt 3G in der Schweiz, auf Terrassen hingegen gibt es keine Nachweispflicht. Diskotheken und Tanzlokale müssen zusätzlich die Kontaktdaten der Gäste erheben. Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt ebenfalls 3G. Für Hotelübernachtungen ist kein Nachweis erforderlich. Außerdem gibt es weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, wie Geschäften und im öffentlichen Verkehr.
In geschlossenen Berg- und Seilbahnen, Skiliften sowie Sesselliften soll zudem eine Maske getragen werden. Auch in allen Stationsgebäuden, Wartezonen und Liftkarten-Verkaufsstellen wird dazu geraten. Ob es eine 3G-Regelung geben wird, ist noch offen. Ein Schweizer Skigebiet hat sich allerdings schon dazu entschieden, 2G einzuführen, nämlich Samnaun. Dort ist ab dem 25. November wieder Skifahren und Snowboarden möglich, heißt es auf der Website des Skigebietes.
In Zermatt und in Saas-Fee läuft der Skibetrieb bereits, heißt es auf der Website des ADAC. Dort gilt bislang 3G allerdings nur in den Innenbereichen der Gastronomie für Personen über 16 Jahren. (Lesen Sie auch: Urlaub in der Schweiz: Warum ein kleines Bergdorf am Matterhorn so außergewöhnlich ist)
Video: Urlaub in der Schweiz: Zermatt - ein besonderes Dorf am Matterhorn
Für die Einreise in die Schweiz wird ein Impf- beziehungsweise ein Genesenennachweis benötigt. Zudem muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden. Ungeimpfte werden dazu aufgefordert, zu zwei Zeitpunkten einen negativen PCR-Test oder Schnelltest vorzuweisen, heißt es für der Website des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit BAG. Sowohl bei der Einreise muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, als auch vier bis sieben Tage nach der Einreise. Dieses Testergebnis muss dem Kanton innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden. Die entsprechenden Kontakte finden Touristen online.
Die Tests sind auf eigene Kosten durchzuführen. Ausgenommen sind davon Personen, die durch medizinisches Attest nachweisen, dass sie nicht geimpft werden können, heißt es auf der Website des Auswärtigen Amtes. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die im Grenzgebiet leben, sind von der Testpflicht und von der Erfassung der Kontaktdaten ausgenommen. Touristen, die sich weniger als vier Tage in der Schweiz aufhalten, müssen keinen zweiten Test machen. Kinder unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgeschlossen.