Bundestagswahl 2021
Die Bundestagswahl 2021 findet am Sonntag, 26. September, statt. Alle Wahlberechtigten - mehr als 60 Millionen Menschen - sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und zu entscheiden, wer Deutschland künftig regieren soll.
Der Deutsche Bundestag bildet die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt der Bundesrepublik Deutschland. Da Deutschland ein Föderalstaat ist, sind auch die Regierungen der Bundesländer über den Bundesrat zum Teil an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt.
Die alle vier Jahre gewählten Abgeordneten des Bundestages entscheiden über Bundesgesetze sowie den Haushalt der Bundesrepublik und kontrollieren die Bundesregierung, also den Bundeskanzler sowie die Bundesminister. Laut Grundgesetz findet eine Neuwahl des Bundestags frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt.
Bundestagswahl 2021 – Am 26. September wählt Deutschland ein neues Parlament
Eine frühzeitige Auflösung des Bundestages ist nur in zwei Ausnahmefällen vorgesehen und ist mit hohen Hürden verbunden. Die Auflösung des Bundestags kann nur der Bundespräsident nach Aufforderung durch den Bundeskanzler anordnen, wenn entweder der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen entzieht (Vertrauensfrage) oder die Wahl eines neuen Bundeskanzlers in drei Wahlgängen scheitert.
Bei der Bundestagswahl stimmen alle wahlberechtigten Bürger Deutschlands über die Zusammensetzung des Bundestages ab, das heißt sie wählen die Abgeordneten des Parlaments. Bei der Wahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
Bundestagswahl 2021 – Das versteckt sich hinter Erststimme und Zweitstimme
Mit der Erststimme wird in jedem der 299 Wahlbezirke Deutschlands ein Direktkandidat bestimmt. Mit der Zweitstimme wird einer Partei eine Stimme gegeben. Aus der Menge der Zweitstimmen ergibt sich der prozentuale Anteil an Abgeordneten, mit denen eine Partei im Bundestag vertreten ist.
Regulär verfügt der Bundestag über 598 Sitze. Die Hälfte davon besetzen die in den 299 Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten. Die anderen 299 werden mit Kandidaten der Landeslisten besetzt. Diese Listen erstellt jede Partei für jedes Bundesland, in dem sie zur Wahl antritt. Jede Partei darf von ihrer Landesliste so viele Kandidaten entsenden, wie sie im jeweiligen Bundesland an Zweitstimmen erhalten hat – sofern die Plätze nicht bereits durch Direktkandidaten besetzt sind.
Werden in einem Land bei der Bundestagswahl mehr Direktkandidaten einer Partei gewählt als ihr an Sitzen nach Zweitstimmen zustehen, dürfen die zusätzlichen Kandidaten dennoch in den Bundestag einziehen. Diese zusätzlichen Mandate sind die sogenannten Überhangmandate. Im Lauf der Jahre haben sie zu einem immer stärkeren Ungleichgewicht der Stimmenverteilung geführt.
Bundestagswahl 2021 – Deshalb gibt es die Fünf-Prozent-Hürde
2009 hatte etwa die CDU/CSU-Fraktion 24 Mandate mehr als ihr nach dem Wahlergebnis zugestanden hätten. Deshalb gibt es seit der Bundestagswahl 2013 neben den Überhangmandaten sogenannte Ausgleichsmandate. Diese gehen an die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien, um die Überhangmandate einer Partei auszugleichen.
Diese Regelung im Wahlgesetz führt nun aber dazu, dass im Bundestag in der Regel deutlich mehr als die regulären 598 Abgeordneten vertreten sind. Der aktuelle Bundestag, der am 24. September 2017 gewählt wurde, umfasst 709 Abgeordnete. Ein Rekord.
Seit Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 gilt bei Bundestagswahlen die Fünf-Prozent-Hürde. Das heißt, ins Parlament ziehen nur Parteien ein, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Diese Regelung soll eine Zersplitterung des Parlaments in Kleinstfraktionen verhindern, wie es sie in der Weimarer Republik gegeben hat.
Sechs Parteien sitzen nach der Bundestagswahl 2017 im Parlament
Bei der Bundestagswahl 2017 haben sechs Parteien den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde geschafft. Das sind die CDU/CSU, die SPD, Bündnis90/Die Grünen, die FDP, die Linke sowie die AfD. Die Parteien CDU und CSU treten bei Bundestagswahlen gemeinsam als sogenannte Union an. Dabei steht die CSU in Bayern zur Wahl, die CDU in allen anderen Bundesländern. Alle anderen Parteien erhielten weniger als fünf Prozent der Stimmen, zur Wahl zugelassen waren 42 Parteien, 34 davon traten mit Landeslisten an.
76,2 Prozent der Wahlberechtigten haben ihre Stimme abgegeben. Die sechs im 19. Bundestag vertretenen Parteien haben folgende Ergebnisse erzielt und teilen die 709 Sitze wie folgt unter sich auf:
CDU/CSU 32,9 Prozent (245 Sitze)
SPD 20,5 Prozent (152 Sitze)
AfD 12,6 Prozent (87 Sitze)
FDP 10,7 Prozent (80 Sitze)
Die Linke 9,2 Prozent (69 Sitze)
Bündnis 90/Die Grünen 8,9 Prozent (67 Sitze)
CDU/CSU und SPD bilden gemeinsam eine Regierungskoalition, die sogenannte Große Koalition. AfD, FDP, Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen bilden die Opposition. Mit den Stimmen der Koalitionsparteien ist Angela Merkel in ihre vierte Amtszeit als Bundeskanzlerin gewählt worden. Aufgabe des Bundestages ist nämlich die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin.
Bundestagswahl 2021 – Diese drei Kandidaten bewerben sich um das Amt des Bundeskanzlers
Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 haben sich 87 Parteien beworben. Welche letztendlich zur Wahl antreten dürfen, entscheidet der Bundeswahlausschuss bis zum 9. Juli 2021.
Drei Parteien gehen mit einem Kandidaten für das Kanzleramt in den Bundestags-Wahlkampf: Die Union hat sich nach langem Hin und Her für den CDU-Kandidaten Armin Laschet entschieden. CSU-Chef Markus Söder, Ministerpräsident in Bayern, hat seine Kandidatur zurückgezogen. Die SPD geht mit Olaf Scholz ins Rennen, die Grünen haben Annalena Baerbock nominiert.
Nach der Bundestagswahl ist es Aufgabe der Parteien, eine stabile Regierungsmehrheit zu bilden, um Gesetze im Bundestag zu verabschieden. In Deutschland gilt ein Verhältniswahlrecht, das heißt die Parteien stellen so viele Abgeordnete im Parlament, wie sie Stimmen (Zweitstimmen) bei der Bundestagswahl erhalten haben. Dadurch erlangt in der Regel keine Partei mehr als 50 Prozent der Stimmen.
Für eine Regierungsmehrheit müssen also mehrere Parteien eine sogenannte Koalition eingehen. Sie schließen sich im Bundestag also zusammen und stimmen in der Regel einheitlich über Gesetzentwürfe statt. Derzeit bilden CDU/CSU und SPD eine Koalition mit 53,4 Prozent der Abgeordneten. Eine Mehrheit der Stimmen werden die beiden Parteien laut aktueller Umfrageergebnisse bei der Bundestagswahl 2021 nicht mehr erzielen. Spekuliert wird, ob die Grünen Teil der neuen Regierung werden, möglicherweise sogar erstmals in ihrer Geschichte mit Annalena Baerbock die Bundeskanzlerin stellen.
Bei Bundestagswahlen wählen dürfen alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, gibt es gesonderte Regeln. Gewählt wird entweder in einem Wahllokal in der Nähe des eigenen Wohnsitzes oder per Briefwahl. Die Wahl per Post ist in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie nehmen immer mehr Menschen diese Möglichkeit in Anspruch.
Zur Bundestagswahl wird auch wieder ein Wahl-O-Mat angeboten. Seit 2002 gibt es den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale zur politischen Bildung. Das Tool ist im Vorfeld von Wahlen bereits mehr als 85 Millionen Mal genutzt worden. (Sabine Kohl)