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Habecks Heizungs-Pläne: Welche Kosten jetzt auf Verbraucher zukommen

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Von: Lisa Mayerhofer

In Deutschland wird meistens mit Öl oder Gas geheizt. Wirtschaftsminister Habeck will das in Zukunft ändern – mit weitreichenden Folgen für Verbraucher.

Berlin – Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) treibt seine Pläne für den Heizungswechsel voran. „Wenn die alte Gasheizung noch funktioniert, kann sie drin bleiben. Wenn sie kaputt ist, kann man sie reparieren. Wenn sie nicht mehr reparabel ist, gibt es praktikable Übergangslösungen“, sagte Habeck der Wirtschaftswoche. Wenn aber etwas Neues nötig sei, „dann sollte man nicht mehr in alte fossile Systeme investieren“.

Ein entsprechender Gesetzentwurf seines Hauses gemeinsam mit dem Bauministerium ist schon weit gediehen, entschieden ist aber noch nichts – auch nicht innerhalb der Ampel-Koalition, da die FDP Habecks Pläne nicht gutheißt.

Aus für Öl- und Gas-Heizungen: Das ist Habecks Plan

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Im März vergangenen Jahres vereinbarten die Koalitionsspitzen dann, dass „möglichst“ schon ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung so betrieben werden soll. Details der Pläne, die noch unter Vorbehalt stehen, machte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag öffentlich.

Robert Habeck
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) treibt seine Pläne für den Heizungswechsel voran. (Archivbild) © Kay Nietfeld/dpa

Ab dem 1. Januar 2024 soll demnach jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Aktuelle Heizungen können weiterbetrieben werden, auch Reparaturen sind weiter möglich. Nach 30 Jahren müssen sie aber ausgetauscht werden, was laut Wirtschaftsministerium auch heute im Grundsatz schon der Fall ist – allerdings sollen bisherige Ausnahmeregelungen ab 2026 schrittweise auslaufen.

Was passiert, wenn eine alte Öl- oder Gas-Heizung kaputtgeht?

Wenn eine Heizung irreparabel kaputtgeht, kann sie übergangsweise mit einer fossil betriebenen Heizung ersetzt werden, zum Beispiel als Leasing-Gerät. Diese muss dann aber binnen drei Jahren gegen eine Anlage ersetzt werden, die die neuen Vorgaben erfüllt. Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, bei dem die anderswo erzeugte Wärme per Leitung ins Haus kommt, ist ein Betrieb von bis zu fünf Jahren möglich.

Für Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizung, wo jeder seine eigene Therme in der Wohnung hat, soll eine Frist von insgesamt sechs Jahren gelten: Fällt die erste Gasetagenheizung im Gebäude aus, müssen die Eigentümer binnen drei Jahren eine Heiztechnik nach den neuen Vorgaben wählen. Wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entscheiden, bekommen sie weitere drei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Es soll aber auch eine Härtefallregelung geben: In Sonderfällen kann die Pflicht zur 65-Prozent-Heizung entfallen, wenn es eine besondere Härte gibt, also der Umstieg für den Eigentümer wirtschaftlich unzumutbar ist.

Heizungen: Diese Möglichkeiten haben Eigentümer

Zur Umsetzung der Vorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren kommen verschiedene Technologien infrage, zwischen denen Eigentümer wählen können sollen. Bei Neubauten sollen Wärmepumpen als Standardlösung gelten. Auch Stromdirektheizungen, die mit Strom heizen, und Fernwärme wären möglich. Wärmenetze, die zum Beispiel industrielle Abwärme nutzen, müssen bis 2030 einen Anteil von zur Hälfte erneuerbaren Energien haben, bis 2045 müssen sie komplett so betrieben werden.

Nicht für Neubauten, aber für Bestandsgebäude wäre auch eine Biomasseheizung zum Beispiel mit Holzpellets eine Option. Da nachhaltig erzeugte Biomasse nach Einschätzung des Ministeriums künftig nicht in großen Mengen verfügbar sein dürfte, sollten solche Heizungen Gebäuden vorbehalten bleiben, die etwa denkmalgeschützt oder schwer zu sanieren sind. Auch Gasheizungen, die zu mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder mit erneuerbaren Energien erzeugten Wasserstoff nutzen, wären möglich, ebenso Hybridheizungen, also etwa Kombinationen einer Wärmepumpe mit einer fossilen Heizung.

Habecks Heizungs-Pläne: Diese Kosten kommen auf Verbraucher zu

Das Problem: Alle diese Lösungen sind teuer und damit kommen entsprechende Kosten auf die Verbraucher zu. Zum Beispiel brauchen alte, schlecht isolierte Einfamilienhäusern sehr leistungsstarke Wärmepumpen, die weit über 30.000 Euro kosten können, berichtet der Spiegel. Bisher kosten Wärmepumpen demnach je nach Größe und Ausführung zwischen 16.000 und 35.000 Euro. Und: Vor dem Einbau einer Wärmepumpe muss die Immobilie unbedingt fachgerecht saniert und gedämmt werden – sonst drohen horrende Stromkosten.

Alternativen zu beschaffen könnte sich auch als schwierig erweisen: Fernwärme gibt es in vielen Gegenden nicht und Heizungen, die mit Biogas oder Biomasse betrieben werden, sind in der Regel recht teuer. Wer sich für Geothermie entscheiden kann, der muss für die Bohrungskosten für Erdsonden aufkommen, für die zwischen 7000 und 40.000 Euro veranschlagt werden müssen, je nach Länge des Bohrlochs.

Immerhin: Damit die höheren Kosten am Ende nicht bei den Mieterinnen und Mietern landen, sollen Vermieter laut Ministerium die Bezugskosten nur in der Höhe weitergeben dürfen, wie sie auch beim Grundversorgungstarif Gas anfallen würden.

Habecks Heizungs-Pläne: Gibt es auch finanzielle Förderungen?

Das Ministerium will den Umstieg, wie etwa auf die Wärmepumpe, finanziell unterstützen. Ziel sei, die Förderung parallel zu den neuen Vorgaben zum Jahreswechsel an den Start zu bringen, erklärte das Wirtschaftsministerium. Damit und mit vergünstigten Wärmepumpen-Stromtarifen soll das Heizen unter dem Strich nicht teurer werden als mit fossilen Heizungen, beteuert das Wirtschaftsministerium. Durch den EU-Emissionshandel, bei dem mit Rechten zum Ausstoß klimaschädlicher Gase gehandelt wird, stiegen die Preise für Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas ab 2027 ohnehin immer weiter, während Systeme wie Wärmepumpen mit zunehmender Verbreitung günstiger würden. Das Wirtschaftsministerium möchte auch Steuererleichterungen für klimafreundliche Sanierungen ausweiten.

Warum gibt es überhaupt eine Heizungs-Umstellung?

Dienen soll die Umstellung dem Klimaschutz, außerdem soll unter dem Eindruck der Folgen des Ukraine-Kriegs die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten sinken. Bis 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase verursachen, als auch wieder gebunden werden können.

Überblick: So heizt Deutschland bisher

Mehr als 80 Prozent der in Deutschland verbrauchten Wärme wird laut Bundeswirtschaftsministerium aus fossilen Brennstoffen erzeugt. Mehr als 40 Prozent des verbrauchten Erdgases wird zur Beheizung von Gebäuden und für die Warmwasserversorgung genutzt. Fast jeder zweite Haushalt heizt mit Erdgas, knapp jeder vierte mit Heizöl, rund 14 Prozent mit Fernwärme. Sogenannte Stromdirektheizungen wie Radiatoren und Wärmepumpen, die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich nutzen, machen bislang jeweils nicht einmal drei Prozent aus. (lma/dpa)

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