Lesen Sie zudem: Fitnessgeräte für daheim? Das sollten Sie über die Preise wissen.
Am 10. Februar will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sich mit den Ministerpräsidenten der Länder zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Dabei soll es auch um die Frage gehen, ob und in welcher Form der Lockdown in der Corona-Pandemie mit vielen geschlossenen Geschäften über den 14. Februar hinaus verlängert wird.
Artikel vom 11. Januar:„Click and Collect“ – sprich, online bestellen und die Ware selbst abholen: Diesen Service bieten in der Coronakrise aktuell einige Geschäfte. Denn immer mehr Bundesländer erlauben mittlerweile das Abholen von im Internet bestellten Artikeln in den Läden. Natürlich nur unter Wahrung strenger Hygienemaßnahmen. Darüber berichtet unter anderem der SWR auf seiner Internetseite.
Lesen Sie zudem: Valentinstag: Diese Geschenke sind 2021 laut Umfrage besonders beliebt
Denn auch in Baden-Württemberg, wo die Landesregierung Click-and-Collect während des Corona-Lockdowns* von Mitte Dezember bis zum 10. Januar verboten hatte, ist dieser Service seit diesem Montag wieder zulässig. Genauso wie in Bayern, wo das Prinzip, das in anderen Bundesländern längst erlaubt war, seit Montag (11. Januar) das Einkaufen insgesamt zumindest etwas erleichtern soll. Voraussetzung bei den vorgeschriebenen Hygienekonzepten seitens der Händler ist unter anderem, dass sich vor den Geschäften keine Menschen ansammeln. Sind alle Kriterien fürs Click-and-Collec erfüllt, können Kunden zuvor im Netz oder per Telefon bestellte Artikel direkt am Geschäft abholen, wie BR Online berichtet.
Lesen Sie zudem: Homeoffice-Pauschale richtig nutzen: So funktioniert es mit der Steuererklärung
Der Vorteil des „Click and Collect“-Service: Wer die Wunschware am Geschäft um die Ecke selbst abholt, muss nicht auf die Lieferung mit der Post warten. Zudem können Verbraucher dadurch zumindest das ein oder andere Geschäft vor Ort ein wenig unterstützen, das wegen des Corona-Lockwdowns schließen musste. Manche Händler, die so einen Service anbieten, handhaben es so, dass vorab telefonisch („Call and Collect“) oder online („Click and Collect“) ein Abholtermin vereinbart wird. Über die Konditionen sollte man sich im Einzelfall vorher gut informieren – und natürlich auch darüber, wie die Ware bezahlt wird.
Lesen Sie zudem: Steuererklärung 2020: Was es jetzt zu beachten gilt
Nicht überall sei Click-and-Collect umsonst, berichtet SWR.de (Stand: 10. Januar) – einige Händler zumindest, wie zum Beispiel Ikea, würden eine Pauschale für das Bereitstellen dieses Service verlangen. „Bei der Möbelkette Ikea kostet das pro Bestellung zehn Euro“, berichtet das Portal. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
Auch interessant: Steuererklärung: Diese Posten bringen Ihnen viel Geld vom Staat zurück