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Mahnbescheid auf keinen Fall ignorieren

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Keine Panik: Wenn ein Mahnbescheid im Briefkasten ist, sollten Verbraucher besonnen reagieren. Die Post ignorieren sollten sie aber auf keinen Fall. Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn
Keine Panik: Wenn ein Mahnbescheid im Briefkasten ist, sollten Verbraucher besonnen reagieren. Die Post ignorieren sollten sie aber auf keinen Fall. Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn © Christian Charisius

Ein gelber Umschlag im Briefkasten verheißt in der Regel nichts Gutes: Es kann sich um einen Mahnbescheid handeln. Was sollten Verbraucher tun, wenn sie einen solchen in den Händen halten?

Potsdam (dpa/tmn) - Ein Mahnbescheid in einem gelben Umschlag im Briefkasten mag unberechtigt sein - ignorieren sollte man ihn aber auf keinen Fall. Ein Gericht prüfe vor dem Absenden eines Mahnbescheids nicht, ob die Forderung des Gläubigers berechtigt ist, erklärt Karolina Wróblewska von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Wenn der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragt, riskierten Verbraucher, die untätig bleiben, die Zwangsvollstreckung, warnt die Expertin. Daher sollte man nach dem Erhalt eines Mahnbescheids sofort handeln.

Hat man tatsächlich eine Rechnung einfach nicht bezahlt, sollte man das schnell nachholen. Fallen hohe Inkasso-Gebühren an, kann man diese prüfen, zum Beispiel über eine  Checkliste im Internet.

Ist die Forderung dagegen unberechtigt, sollten Betroffene innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einreichen. Ein entsprechendes Formular ist dem Bescheid beigelegt. Danach kommt es darauf an, wie der Gläubiger reagiert. Im Streitfall muss sich ein Gericht damit beschäftigen.

© dpa-infocom, dpa:200730-99-985612/2

Inkasso-Checkliste der Verbraucherzentrale

Infografik der Verbraucherzentrale zu Mahnbescheiden

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