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Frist für die Steuererklärung fast verpasst? Dann sollten Sie genau das tun

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Anne Hund

Wer die Steuererklärung abgeben muss, sollte die Frist einhalten.
Wer die Steuererklärung abgeben muss, sollte die Frist einhalten. © picture alliance/Hans-Jürgen Wiedl

Die Uhr für die Steuererklärung läuft. Stiftung Warentest weiß, wer wann abgeben muss und verrät, wie Sie auch auf den letzten Drücker die gültige Erklärung hinbe­kommen.

Sie können die Frist für die Steuererklärung nicht einhalten? Das sollten Sie dazu wissen: Das Finanz­amt verlangt 0,25 Prozent der fest­gesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Verspätungs­monat. "Ist die Erklärung zwar verspätet, wird aber noch bis zum 1. März 2021 abge­geben, haben Finanz­beamte Ermessens­spielraum", berichtet "test.de. Danach müssten sie den vollen Aufschlag verlangen. Diese Strafe lässt sich aber leicht vermeiden.

Zum Glück wissen die Steuer-Experten von Stiftung Warentest, wie Sie jetzt schnell handeln können. Lesen Sie hier die Tipps von "test.de":

Wer eine Steuererklärung abgeben muss

Wer sein Geld als Selbst­ständiger oder Unternehmerin verdient, ist quasi immer betroffen, erklären die Experten von Stiftung Warentest. Grund­sätzlich müssten Arbeitnehmer und Beamte zwar keine Steuererklärung abgeben. Allerdings gebe es Ausnahmen. Zur Pflicht werde die Erklärung vor allem in diesen Fällen:

Lesen Sie hier: Steuererklärung 2019: Diese Posten bringen Ihnen viel Geld vom Staat zurück

Die Experten raten laut test.de grundsätzlich:

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Wie Sie die Steuererklärung noch hinbekommen, obwohl Sie schon spät dran sind:

Am schnellsten funktioniert die Steuererklärung somit für alle, die schon einen Elster-Zugang haben. "Dann ist über das kostenlose Onlineportal der Finanz­verwaltung oder mit einer anderen Steuersoftware die Abgabe im Extremfall noch um 23.59 Uhr des 31. Juli möglich." Praktisch: "Daten, die dem Finanz­amt bereits vorliegen, lassen sich einsehen und mit einem Klick in die Erklärung über­nehmen." Gemeint sind zum Beispiel die abge­führte Lohn­steuer, für Rentenbeiträge* und die Kirchen­steuer.

Achtung: Wer noch keinen Elster-Zugang hat, könnte kurz vor knapp die Frist verpassen. Denn die Registrierung dauere etwa zwei Wochen. Es sei denn, die Onlinefunktion des Parkausweises sei aktiviert - dann brauchen Steuerzahler den Experten zufolge nur noch "entweder die Ausweis­App2 des Bundes (verfügbar für Android und iOS 13.1 oder höher) oder ein Kartenlesegerät". Eine Elster-Anleitung finden Sie hier. 

Lesen Sie zudem: Steuererklärung 2019: Was Elster wirklich bringt - und was Sie beim Sparen wissen sollten

5. Hilfe vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Wer trotzdem noch in Zeitnot gerät, sollte sich zügig Hilfe beim Profi suchen. Denn wer die Erklärung vom Steuerberater machen lässt, hat länger Zeit: "Da der 28. Februar 2021 auf einen Sonn­tag fällt, läuft die Frist bis zum 1. März 2021."

Eine günstigere Alternative ist der Lohnsteuerhilfeverein, wo Sie zunächst eine Aufnahmegebühr und - je nach Verein und Einkommen - den Steuer-Experten von Stiftung Warentest* zufolge eine jährliche Mitgliedsgebühr von "im Normalfall zwischen 35 und 400 Euro" zahlen müssen, wie es auf test.de zudem heißt.

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*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

Fünf Wege, wie sich schnell und kurz­fristig eine gültige Erklärung anfertigen lässt:

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