Maskenpflicht in BaWü: Richtiger Umgang und Hygienetipps

In Baden-Württemberg gilt ab dem 27. April eine Maskenpflicht. Doch auch der Umgang mit den jeweiligen Masken ist wichtig. Welche kann man waschen?
Ab dem 27. April gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften. Laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann gibt es keine strikten Vorgaben für eine Mund-Nasen-Bedeckung, denn auch ein Tuch oder ein Schal sind zulässig.
Auf dem Markt gibt es verschiedene Masken, beispielsweise FFP2- und FFP3-Masken, Op-Schutzmasken und Stoff-Masken. Doch damit die Masken auch den optimalen Schutz bieten, sollten einige Regeln beachtet werden. Wie *echo24.de berichtet, können nicht alle Schutzmasken gewaschen werden. Mann sollte sich zudem auch mehrere Masken besorgen, denn eine könnte knapp werden.
*echo24.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.