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Peinlicher Fehler: Jobcenter bestätigt verstorbenem Mann den Tod - doch das ist längst nicht alles

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Von: Anne Hund

Das Logo der Agentur für Arbeit sowie des Jobcenters
Das Logo der Agentur für Arbeit sowie des Jobcenters © Jan Woitas/dpa

Ein peinlicher Fehler ist einem Bericht zufolge dem Jobcenter in Dresden passiert: Bei einem Verstorbenen sei ein Schreiben im Briefkasten gelandet – mit diesem Inhalt.

Dem Jobcenter in Dresden ist einem Bericht zufolge vor kurzem ein peinlicher Fehler unterlaufen: Die Behörde habe einem im Juli verstorbenen Mann, der bis zu seinem Tod Hartz-IV-Leistungen* bezogen habe, per Brief bestätigt, dass die Leistungen eingestellt werden, berichtete Bild.de unter Berufung auf ein entsprechendes Schreiben. Der darin genannte Grund: „Sie sind am 09.07.2020 verstorben“, zitiert Bild.de aus dem Brief, der bei dem Mann nach dessen Tod im Briefkasten gelandet sein soll.

Makaber, so berichtet Bild.de zudem: In dem Ende August verschickten Schreiben des Amts habe es auch geheißen, dass die Zahlungen wieder aufgenommen werden könnten, „wenn Sie diese nach Wegfall des Grundes, der zur Aufhebung des Bewilligungsbescheides geführt hat, erneut beantragen“.

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Bericht: Brief an Verstorbenen – Jobcenter entschuldigt sich

Das Jobcenter habe sich bei der Angehörigen des Toten für den Vorfall entschuldigt, wie es weiter in dem Bericht heißt. „Das Anschreiben hätte in dieser Form keinesfalls versendet werden dürfen“, zitiert die „Bild“-Zeitung eine Sprecherin des Jobcenters „Das Jobcenter Dresden möchte den Angehörigen sein Beileid bekunden und sich in aller Form entschuldigen.“ Die Behörde habe „diesen beklagenswerten Einzelfall“ zum Anlass genommen, um im Jobcenter nochmals explizit zu sensibilisieren.

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