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Weniger Rente: Diese Abzüge sollten Rentner wegen Steuern und Sozialabgaben beachten

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Von: Lisa Mayerhofer

Rente ist nicht gleich Rente: In vielen Fällen fallen Steuern und Sozialabgaben an – und das nicht nur bei der gesetzlichen Rente, sondern auch bei der privaten Altersvorsorge. Eine Übersicht.

München – Reicht meine Rente zum Leben? Diese Frage treibt viele Menschen um, die bald in den Ruhestand treten willen. Potenzielle Ruheständler sollten dabei vorher unbedingt einen Kassensturz machen. Welche Kosten sind da, welche fallen in Zukunft an? Wie hoch wird meine Rente ausfallen und mit welchen Kosten muss man rechnen?

Rente: So viel müssen Sie versteuern

Wer in den Ruhestand treten will, kann sich vom Versicherungsträger die Rente ausrechnen lassen, berichtet Merkur.de. Dazu können dann noch Einnahmen aus einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge kommen. Doch Rentner müssen auch mit einigen Abzügen rechnen.

Denn die Zahlungen aus der gesetzlichen Rente sind steuerpflichtig. Wie hoch der zu versteuernde Teil Ihrer Rente ist, bestimmt dabei das Jahr Ihres Renteneintritts und beläuft sich bis 2040 auf 100 Prozent. Wer beispielsweise 2022 in den Ruhestand gegangen ist, muss 82 Prozent seines Renteneinkommens versteuern. 2023 steigt der Wert auf 83 Prozent. Das bedeutet: Wer sich dieses Jahr zur Ruhe setzt, für den sind nur 17 Prozent seiner gesetzlichen Rente steuerfrei.

Immerhin gibt es für Rentner aber auch einen Grundfreibetrag, für den keinen Steuern gezahlt werden müssen. Dieser steigt in diesem Jahr ebenfalls – und zwar auf 10.908 Euro. Bei verheirateten Paaren oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt der doppelte Wert.

Sozialabgaben auf die Rente: Pflege- und Krankenversicherung

Von der Rente abgezogen werden auch Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft vor allem die Menschen, die die meiste Zeit eine gesetzliche Krankenversicherung bezogen haben. Denn damit gelten sie im Ruhestand als Pflichtversicherte der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Krankenkassenbeitrag beläuft sich dann auf 7,3 Prozent zuzüglich des jeweiligen Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse, erklärt focus.de. Die andere Hälfte, die früher vom Arbeitgeber gezahlt wurde, übernimmt die Rentenkasse automatisch.

Für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rente werden ebenfalls 7,3 Prozent plus Zusatzbeitrag fällig. Den restlichen Betrag kann man als Zuschuss von der Deutschen Renten­versicherung erhalten, wenn man den Antrag dafür stellt.

Keinen Zuschuss für die Rentner zahlt die Versicherung allerdings für den Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Dieser beträgt zurzeit 3,05 Prozent. Kinderlose Rentner, die nach 1939 geboren sind, zahlen dazu noch einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozent.

Ein Rentner tippt in seinen Taschenrechner.
Auch für Rentner fallen in vielen Fällen Steuern und Sozialabgaben an. © Hans-Jürgen Wiedl/dpa

Wer privat krankenversichert ist, muss im Ruhestand mit höheren Ausgaben rechnen. Denn: Private Krankenversicherungen sind im Alter meist deutlich teurer; Betroffene müssen in der Regel mit mehreren hundert Euro Beitrag im Monat rechnen, so focus.de. Der Zuschuss der Rentenkasse steigt dagegen aber nicht, sondern ist aktuell auf 7,3 Prozent der Bemessungsgrundlage gedeckelt, schreibt das Online-Portal.

Steuern auf Betriebsrente, Riesterrente und Co.

Viele Senioren beziehen neben der gesetzlichen Rente noch Einnahmen aus der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge. Doch Vorsicht: Auch diese werden in der Regel versteuert.

Betriebsrenten sind beispielsweise meist voll zu versteuern. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie im Erwerbsleben keine Steuern auf die Beiträge gezahlt haben, müssen Sie später auf Ihre volle Rente Steuer zahlen. Umgekehrt ist dagegen nur der sogenannte Ertragsanteil der Rente zu versteuern, wenn die Beiträge bereits aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden, erklärt ihre-vorsorge.de. Dieser Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter zum Renteneintritt und beträgt beispielsweise bei einem Ruhestandsbeginn von 67 Jahren 17 Prozent.

Abgaben auf Betriebsrente, Riesterrente und Co.

Zusätzlich kommen auf die Betriebsrente aber auch noch Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Abgaben werden fällig, wenn die Zahlung über dem Frei­betrag von 159,25 Euro liegt. Für Riester- oder Rüruprenten werden für pflichtversicherte Rentner keine Sozialabgaben fällig.

Aufpassen müssen in diesem Fall aber freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner. Denn sie müssen für mehr Arten von Einnahmen Abgaben zahlen als Pflicht­versicherte und deshalb auch Sozialabgaben auf Riester- und Rüruprenten leisten. Sie zahlen ab einer Mindest­einkommens­grenze und bis zur Beitrags­bemessungs­grenze, berichtet Stiftung Warentest. Bis zu 759,49 Euro Abgaben im Monat seien so für sie möglich.

Fachleute empfehlen, den Ruhestand richtig vorzubereiten. Wie Sie in sieben Schritten zur Rente kommen, lesen Sie hier. (mit Material der dpa)

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