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Anspruch auf Rente: Was passiert im Alter, wenn man nie gearbeitet hat?

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Von: Robin Dittrich

Arbeitnehmer zahlen in der Regel in die Deutsche Rentenversicherung ein. Doch welche Rente bekommt man, wenn man nie gearbeitet hat?

Hamburg – Arbeitnehmer zahlen in der Regel mit dem Erhalt ihres Gehalts einen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung. Selbstständige, Freiberufliche und Arbeitslose zahlen diesen Beitrag nicht unbedingt. Doch wie hoch ist die spätere Rente, wenn nie Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden?

Rente: Was passiert im Alter, wenn ich nie gearbeitet habe?

Arbeitnehmer, Auszubildende und Handwerker sind nur eine kleine Auswahl an Berufs- und Personengruppen, die pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung sind, berichtet 24hamburg.de. Keine Pflichtbeiträge müssen Selbstständige, Freiberufler, Arbeitslose und Co. zahlen.

Oftmals lohnen sich jedoch freiwillige Beiträge, um die spätere gesetzliche Altersrente zu steigern. Was passiert aber, wenn Verbraucher nie gearbeitet und auch keine freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben? Das hat - wie zu erwarten - deutliche Auswirkungen auf die gesetzliche Altersrente.

Sozialversicherung:Deutsche Rentenversicherung
Gründung:1. Oktober 2005
Versicherte:56,7 Mio. (31. Dezember 2020)
Rentner:21,2 Mio. (Stand: 1. Juli 2022)

Ein Rentenanspruch besteht nur, wenn mindestens eine Wartezeit von fünf Jahren erreicht wurde. „Als Wartezeit bezeichnet man eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung“, schreibt die Rentenversicherung. Die Erfüllung von fünf Jahren ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, der Rente wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes. Zu letzterem zählen die Witwenrente sowie die Erziehungsrente. Wer allerdings nie gearbeitet hat, kommt nicht auf die Wartezeit von fünf Jahren – was dann?

Wer keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann eine Grundsicherung beantragen. Die Sozialhilfe wird aus Steuern finanziert und unterstützt diejenigen, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ein Anrecht auf die Grundsicherung haben bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente beziehen und ihren Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen nicht decken können.

Geld
Welcher Anspruch besteht auf Rente beziehungsweise Grundsicherung? Das hängt von der Anzahl der Beitragsjahre ab. (Symbolbild) © Lino Mirgeler/dpa/Illustration

Die Grundsicherung kann auch bei voller Erwerbsminderung beantragt werden. Wie hoch die Grundsicherung ist, hängt vom Einkommen und Vermögen ab – das Vermögen des Ehepartners wird ebenfalls berücksichtigt. Alleinstehende Erwachsene erhalten mindestens 449 Euro, Paare erhalten gemeinsam 809 Euro.

Zum Einkommen zählen unter anderem das Erwerbseinkommen, Renten, Elterngeld über 300 Euro, Mieteinnahmen und Kindergeld. Zum Vermögen zählen Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Hausvermögen und sogar der Pkw. Wer die Grundsicherung erhalten möchte, muss diese beantragen. Der Antrag muss beim Sozialamt oder der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Die Grundsicherung wird 12 Monate lang ausgezahlt, danach bedarf es eines neuen Antrags. Bei Zweifeln sollte die Deutsche Rentenversicherung kontaktiert werden – dort erfahren Sie, ob Sie eine Rente erhalten oder die Grundsicherung beantragen sollten.

Wie Sie nach einer Erwerbstätigkeit den Ruhestand richtig vorbereiten, erfahren Sie in diesem Artikel. In sieben Schritten kommt man zur Rente.

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