1500 Euro Rente: So viel Steuern müssen Ruheständler zahlen
Auch Rentnerinnen und Rentner müssen einen Teil ihrer Renten-Einkünfte versteuern. Wie viel bei 1500 Euro Rente fällig wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Frankfurt – In den kommenden Jahren steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente immer weiter. Je später man in den Ruhestand geht, desto höher wird der steuerpflichtige Rentenanteil. Dieser steigt nämlich mit den Jahren. Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss diese grundsätzlich zu 100 Prozent versteuern. Das berichtet fr.de.
Rente und Steuern: Wie viel müssen Ruheständler bezahlen?
Doch wie viel bleibt am Ende von der Rente übrig, wenn ein Teil davon versteuert werden muss? Eine Musterrechnung zeigt, wie hoch der zu versteuernde Rentenanteil bei einer Rente von 1500 Euro ausfällt. Entscheidend ist dabei wie gesagt das Jahr des Renteneintritts. Wer etwa 2020 in den Ruhestand gegangen ist, muss oberhalb des Grundfreibetrags 80 Prozent seiner Rentenbezüge versteuern. Im Jahr 2025 sind es dann bereits 85 Prozent. Zur Vereinfachung wurden in unserer Berechnung Rentenerhöhungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht mit einbezogen.
Wer bereits 2010 in Rente gegangen ist, muss 60 Prozent seiner Rente versteuern. Bei einer monatlichen Rente von 1500 Euro ergibt das pro Jahr 10.800 Euro steuerpflichtigen Rentenanteil (1500 × 12 × 0,6). Wichtig zu wissen: Die übrigen 40 Prozent - also in unserem obigen Beispiel 7200 Euro - sind der sogenannte Rentenfreibetrag. Dieser muss nicht versteuert werden und er bleibt auch die gesamte Rentendauer über bestehen – auch wenn sich die Rente erhöht. Somit sind künftige Rentenanpassungen voll steuerpflichtig.
Rente und Grundfreibetrag: Ab welcher Höhe wirklich Steuern anfallen
Was bei der Berechnung jedoch nicht vergessen werden darf, ist der steuerliche Grundfreibetrag. Im Jahr 2023 beträgt dieser 10.908 Euro. Dieser Betrag soll das Existenzminimum darstellen und ist vollständig steuerfrei. In unserer Beispielrechnung zum Rentner, der 2010 in den Ruhestand gegangen ist, würden also gar keine Steuern anfallen, da er knapp unter dem Grundfreibetrag bleibt. (ph)