Nicht nur Marihuana – auch der Anbau dieser Pflanzen ist strafbar

Ihr Garten – Ihr Reich? Nicht so ganz. Es gibt Pflanzen, deren Anbau strafbar ist. Nicht nur Marihuana zählt dazu.
In den meisten Fällen können Sie ganz frei entscheiden, welche Pflanzen Ihren Garten zieren sollen. Allerdings gibt es eine große Ausnahme: Pflanzen, die strafbar sind. Um welche Gewächse es sich handelt und wie hoch die Strafen ausfallen, wenn Sie sie illegal kultivieren, erfahren Sie hier.
Darf man Cannabis pflanzen? Marihuana zählt in Deutschland zu den strafbaren Pflanzen
Die bekannteste unter den verbotenen Pflanzen in Deutschland ist die Cannabispflanze. Nur in Ausnahmen – zum Beispiel als Landwirt mit besonderen Genehmigungen – dürfen Sie Cannabis, auch Hanf genannt, anpflanzen. Die getrockneten Blüten der Cannabispflanze heißen Marihuana und enthalten das Rauschmittel THC. Dies ist der Grund für das Verbot. Das Betäubungsmittelgesetz verbietet es, Cannabis anzubauen. Wenn Sie gegen das Gesetz verstoßen, drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
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In Einzelfällen ist der Eigenanbau von Cannabis möglich: Zum Beispiel bei Schwerkranken, die zur Therapie Marihuana konsumieren dürfen. Auch wenn Sie die Pflanzen bloß schön finden: Die Pflanze ist für alle anderen illegal, egal ob Sie vorhaben, die Blüten zu konsumieren oder nicht. Das ist zuletzt einer Seniorin aus Günzburg zum Verhängnis geworden.
Strafbare Pflanze: Schlafmohn dürfen Sie ohne Genehmigung nicht anbauen
Cannabis ist nicht die einzige Pflanze, die aufgrund ihres Rauschgifts in Deutschland verboten ist und nicht angebaut werden darf. Aus Schlafmohn wird Opium gewonnen. Auch Heroin kann synthetisch mit Papaver somniferum, wie der lateinische Name der strafbaren Pflanze lautet, produziert werden. Weil diese Substanzen aber verboten sind, regelt das Betäubungsmittelgesetz auch den Anbau der hübschen Blume und schreibt vor: Wenn Sie Schlafmohn anbauen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Werden Sie ohne Genehmigung erwischt, drohen Ihnen ebenfalls hohe Geldstrafen und bis zu fünf Jahre im Gefängnis. Das ist zwar bei einzelnen Pflanzen nicht sehr wahrscheinlich, verlassen sollten Sie sich darauf allerdings nicht. Immer mal wieder entdeckt man Schlafmohn in Gärten oder an Straßen*. Kein Wunder: Die Pflanzen sind leicht mit anderen – erlaubten – Mohnsorten zu verwechseln.

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Daran erkennen Sie die strafbare Pflanze Schlafmohn
- vier Blütenblätter
- weiß, violett oder rot
- dunkle Flecken am unteren Rand der Blütenblätter
- blüht von Juni bis August
Wenn Sie nun doch dringend Schlafmohn anbauen möchten, können Sie sich um eine Sondererlaubnis bemühen. Diese kostet 95 Euro und gilt für eine Fläche von höchstens zehn Quadratmetern. Außerdem müssen sie im Antrag versichern, den Schlafmohn nur zur Zierde anzupflanzen. Die Erlaubnis erlischt nach drei Jahren.
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Auch der Anbau von Hexensalbei und Cocastrauch ist in Deutschland verboten
Nach dem Betäubungsmittelgesetz dürfen Sie auch Salvia divinorum in Deutschland nicht anpflanzen. Die umgangssprachlich Hexensalbei oder Azteken-Salbei genannte Pflanze, die auch unter den Namen Wahrsage-Salbei oder Götter-Salbei bekannt ist, enthält Halluzinogene. In ihrer Heimat Mexiko ist die strafbare Pflanze Teil von Zeremonien und medizinischen Behandlungen. In hohen Dosen eingesetzt, löst Hexensalbei einen Rausch aus, bei dem Konsumenten Lichter und Formen wahrnehmen.

Ähnliches gilt für den Cocastrauch (Erythroxylum coca), dessen Blätter Kokain beinhalten. In Ihrem Garten hat auch diese strafbare Pflanze daher nichts zu suchen. (Sofia Wrede/jn) *Merkur.de und 24garten.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.