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Bei Reisen ins Ausland: Bundesland führt Quarantänepflicht für Tagesausflügler ein

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Von: Franziska Kaindl

Lastwagenstau in Weil am Rhein, Dreilandereck Baden-Württemberg.
Einer kurzer Shopping-Trip ins Ausland ist in Baden-Württemberg nicht mehr möglich. © imago images / Geisser

Baden-Württemberg hat nun für Tagesausflügler, die es über die Grenze treibt, die Quarantänepflicht eingeführt. Was Reisende beachten müssen.

Ein Tagesausflug in die Schweiz oder nach Frankreich ist für die Bürger in Baden-Württemberg nun nicht mehr möglich – zumindest nicht, wenn die Reisenden die Quarantänepflicht umgehen wollen. Bisher galt nämlich eine Ausnahmeregelung für Menschen aus Baden-Württemberg, die sich weniger als 24 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Ein kurzer Ski-Ausflug* oder Stadtbummel im Ausland waren also weiterhin erlaubt. Das ändert sich ab Mittwoch (23. Dezember).

Baden-Württemberg: Quarantänepflicht für Tagesausflüge ins Ausland

Die rasant steigenden Corona-Fallzahlen in Baden-Württemberg haben dazu geführt, dass die Verordnung für die Einreise angepasst wurde, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. „Angesichts der extrem angespannten pandemischen Lage müssen die Grenzübertritte vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Maß reduziert werden“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir appellieren an die Menschen, auch die bestehenden Regelungen nicht vollends auszureizen und alle nicht notwendigen Kontakte zu unterlassen.“

Ab dem 23. Dezember gilt deshalb: Wer aus überwiegend touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs ins Ausland reist, muss sich ab sofort in die übliche zehntägige Quarantäne begeben. In Bayern gibt es eine solche Regelung schon seit Ende November. Ausnahmen von der Quarantänepflicht stellen ab sofort nur noch Kurztrips unter 24 Stunden dar, die aus einem triftigen Grund erfolgen – zum Beispiel Arbeit, Schule, Arztbesuche oder familiäre Angelegenheiten. Auch Personen, die für weniger als drei Tage (72 Stunden) einreisen, um Verwandte ersten Grades, Ehepartner oder Lebensgefährten zu besuchen, oder wegen des geteilten Sorgerechts, müssen nicht in Quarantäne.

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Neben der Quarantänepflicht für Tagesausflügler gelten zudem verschärfte Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg. Die Wohnung darf nachts zwischen 20 Uhr und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen, wie zum Beispiel der Arbeit oder Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, verlassen werden. Auch tagsüber sollen Bürger die Wohnung nur aus besonderen Gründen und zielgerichtet verlassen. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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