Test- und Quarantänepflicht: Die Einreise-Regeln für Deutschland im Überblick

Die Einreise-Regeln für Deutschland sind denkbar unübersichtlich: Wann gilt denn nun die Corona-Testpflicht oder eine Quarantäne? Hier eine Übersicht.
Wer nach Deutschland einreisen will – ob aus einem Urlaub oder beruflichen Gründen –, sieht sich einem großen Wirrwarr aus Regeln und Begrifflichkeiten gegenüber. Hinzu kommt, dass die Maßnahmen regelmäßig angepasst werden und teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind – hier ist Chaos vorprogrammiert. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Regeln, die Sie für die Einreise nach Deutschland* kennen sollten.
Corona-Pandemie: Einreise aus Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet?
Welche Regeln Sie bei der Einreise beachten müssen, hängt davon ab, von wo aus Sie einreisen wollen. Die Bundesrepublik unterscheidet zwischen Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet (oder Hochrisikogebiet) und Virusvarianten-Gebiet. Das steckt dahinter:
- Risikogebiet: Hauptkriterium ist ein Inzidenzwert von über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Aber auch eine unzureichende Datenlage oder fehlende Hygienemaßnahmen können zu einer Einstufung als Risikogebiet führen.
- Hochinzidenzgebiet: Gebiete, deren Inzidenz mindestens bei 200 liegt und die Inzidenz in Deutschland um ein Mehrfaches übersteigt.
- Virusvarianten-Gebiet: Gebiete, die besonders stark von ansteckenden Mutationen des Coronavirus betroffen sind.
Digitale Einreiseanmeldung für alle Reisenden
Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Als Aufenthalt in einem Risikogebiet gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise. Ausschlaggebend ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet deklariert ist.
Nach der Eingabe der Daten auf dem Portal für die digitale Einreiseanmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei der Kontrolle am Flughafen oder an der Grenze vorzeigen müssen. Zudem wird automatisct das zuständige Gesundheitsamt informiert, dass für Sie eine Quarantänepflicht vorliegt.
Des Weiteren gilt zu beachten: Die Einreise-Regeln können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden – vor allem was die Quarantänepflicht angeht. Informieren Sie sich also vorab über die jeweilige Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bundeslandes, welche Regeln für Sie gelten. Die Länder orientieren sich an der Muster-Verordnung der Bundesregierung.
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Einreise aus Corona-Risikogebiet: Diese Regeln müssen Sie beachten
- Bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet müssen Sie sich unmittelbar in häusliche Quarantäne begeben. Je nach Bundesland dauert die Selbstisolation zehn bis 14 Tage.
- Nach dem Aufenthalt im Risikogebiet müssen Sie bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen können. Die zuständige Behörde, also das Gesundheitsamt, kann den Nachweis bis zu zehn Tage nach der Einreise verlangen.
- Die häusliche Quarantäne kann mit einem negativen Corona-Test frühestens nach fünf Tagen vorzeitig beendet werden. Der Test darf aber erst am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.
Welche Tests werden anerkannt?
Laut Bundesgesundheitsministerium werden bei den Tests grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests anerkannt. Letztere nur, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Antikörpertests sind nicht erlaubt.
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Einreise aus Hochinzdinzgebiet: Aktuelle Maßnahmen
- Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, muss schon bei der Abreise dem Beförderer einen negativen Corona-Test oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen können. Der Abstrich darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen werden.
- Auch für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten gilt eine Quarantänepflicht von mindestens zehn bis maximal 14 Tagen je nach Bundesland.
- Die Quarantäne kann durch einen zweiten negativen Corona-Test, der frühestens am fünften Tag der Einreise vorgenommen wird, frühzeitig nach fünf Tagen beendet werden. Auch hier können sich aber die Regeln nach Bundesland unterscheiden.
Einreise aus Virusvarianten-Gebiet: Strenge Regeln für Reisende
- Bis zum 14. April gilt ein Beförderungsverbot für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten. Deutsche und in Deutschland lebende Ausländer dürfen aber weiterhin einreisen. Es muss bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorliegen.
- Nach landesrechtlichen Regelungen beträgt die Quarantäne nach Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet insgesamt 14 Tage.
- Die Frei-Testung nach fünf Tagen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Quaratänepflicht nach der Einreise: Ausnahme für Geimpfte und Genesene
Seit dem 9. Mai gilt keine Quarantänepflicht mehr für geimpfte oder genesene Reiserückkehrer. Als geimpft gilt, wer beide Impfdosen – oder im Fall von Johnson & Johnson eine Einzeldosis – gegen das Coronavirus erhalten hat und die Gabe der letzten Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Außerdem dürfen die Geimpften bei der Einreise keine gängigen Covid-19-Symptome aufweisen. Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Test vorlegen kann, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt. Auch hier dürfen die Betroffenen keine einschlägigen Covid-19-Symptome vorweisen.
Weiterhin gilt allerdings eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Virusvariantengebieten, und zwar unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. An die Quarantänepflicht müssen sich auch Personen halten, die in Kontakt mit einer Virusvariante gekommen sind, die in Deutschland noch nicht verbreitet ist.
Testpflicht für Flugreisende – auch aus Nicht-Risikogebieten
Seit Ende März müssen alle Flugreisenden beim Check-in am Abflugort einen negativen Corona-Test vorweisen. Ansonsten dürfen sie nicht an Bord des Flugzeuges. Das gilt auch für Reisende aus Nicht-Risikogebieten. Die Regelung gilt vorerst bis zum 12. Mai. (fk) Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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