Corona-Lockdown in Deutschland: Ist Urlaub ab Dezember wieder möglich?
Der Teil-Lockdown in Deutschland wird voraussichtlich bis in den Dezember verlängert. Betreffen die Maßnahmen auch wieder den Tourismus?
Verlängerung des Lockdowns: Was bedeutet das für den Tourismus?
Update vom 23. November 2020: Am Mittwoch werden Bund und Länder die künftig geltenden Corona-Maßnahmen vorstellen. Die Regeln werden voraussichtlich verlängert und zum Teil verschärft. Eine Ländervorlage von Sonntag beinhaltet laut Medienberichten eine weitere Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen bis mindestens 20. Dezember. Allerdings wird es wohl möglich sein, dass in Bundesländern mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 Neuinfektionen die Restaurants auch frühzeitig wieder öffnen dürfen.
Die Ländervorlage macht allerdings keinen Mut, was eine frühzeitige Öffnung von Hotels und touristischen Übernachtungsangeboten angeht. Stattdessen sollen die Kontakte weiter beschränkt werden – auf Angehörige aus zwei Haushalten mit maximal fünf Personen. Gleichzeitig sollen Masken in geschlossenen Räumen, die „öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind“, getragen werden. Auch in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel gilt die Maskenpflicht, wenn sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend an einer Örtlichkeit aufhalten.
Es ist davon auszugehen, dass das Verbot von touristischen Übernachtungsmöglichkeiten – das aktuell bis zum 30. November gilt – ebenfalls bis zum 20. Dezember verlängert wird. Auch für die Zeit ab dem 21. Dezember gibt es keine Planungssicherheit für Hotels und Touristen. Zwar sei laut dem Online-Portal Reisetopia eine langfristige Strategie Thema bei den Beratungen in den Kreisen der Länder. Dass es aber noch vor den Weihnachtsferien zu einer Einigung kommt, ist unwahrscheinlich.
Neuer Beschluss der Regierung zu den Corona-Maßnahmen: Tourismus noch weiter eingeschränkt?
Update vom 17. November 2020: Vor beinahe drei Wochen haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder den „Lockdown light“ beschlossen. Seither sind touristische Reisen so gut wie unmöglich. Dennoch konnten die Corona-Neuinfektionszahlen nicht signifikant gesenkt werden. Ziel ist es, die 7-Tage-Inzidenz wieder unter einen Wert von 50 zu senken. Heißt: Nicht mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen.
Am Montag haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs nun erneut per Videokonferenz ausgetauscht und einen neuen Beschluss bezüglich der Corona-Maßnahmen gefasst. Dieser hält an den bisher geltenden Beschränkungen fest: Touristische Übernachtungsangebote sind weiterhin verboten, Gastronomien bleiben bis auf Speisen zur Abholung und Lieferung geschlossen, außerdem soll auf private Reisen und Verwandtenbesuche verzichtet werden.
Trotzdem appelliert die Regierung an die Bevölkerung, ab sofort private Treffen auf einen festen weiteren Hausstand zu beschränken sowie auf private Feiern und nicht notwendige private Reisen, Tagesausflüge und Freizeitaktivitäten mit Publikumsverkehr zu verzichten. Auch nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr und nicht notwendige Fahrten im ÖPNV sollten vermieden werden. Bei all diesen Punkten handelt es sich nicht um ein Verbot – sondern um einen Appell.
Am 25. November wollen Bund und Länder dann offiziell die künftig geltenden Corona-Regeln erarbeiten und vorstellen. Diese könnten dann bis ins neue Jahr gelten. Das heißt wohl: Vorerst sind keine Lockerungen in Sicht – auch nicht für den Tourismus-Sektor.
„Urlaubsverbot“ in Deutschland: Was bedeutet das für den geplanten Urlaub im November?
Update vom 29. Oktober 2020: Der kommende Lockdown verbietet ab dem 2. November für eine Dauer von vier Wochen touristische Übernachtungsangebote in Deutschland. Das heißt: Hotels und Herbergen, die Touristen eine Unterkunft bieten, dürfen diese nun nicht mehr aufnehmen. Die Bürger sind dazu angehalten, auf private Reisen zu verzichten – ob überregional oder in der näheren Umgebung. Was bedeutet das für bereits geplante Urlaube? Bekommen die Kunden ihr Geld zurück?
Die Stiftung Warentest informiert auf ihrem Portal test.de, dass bei einem generellen Beherbergungsverbot im Inland der Anspruch der Hotels, Pensionen und Vermieter von Ferienwohnungen auf Zahlung entfällt. Sie können die Buchungen nicht durchführen, also dürfen auch keine Kosten auf die Reisenden abgewälzt werden. Generell fordert das Gesetz „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“, die objektiv gegeben sein müssen und auch noch zum Zeitpunkt der Reise bestehen, um eine kostenlose Stornierung zu rechtfertigen. Im Fall des kommenden Lockdowns dürften diese Kriterien erfüllt sein – trotzdem empfiehlt die Stiftung Warentest den Betroffenen, sich an die Verbraucherzentralen ihres jeweiligen Bundeslandes zu wenden. Jeder Fall – ob Leistungen von Flugunternehmen oder Reiseveranstaltern – sei individuell zu behandeln.
Auch Reiserechtsanwalt Paul Degott weist laut dem Online-Portal Reisereporter darauf hin, dass Urlauber ein Recht darauf haben, das Geld für das gebuchte Hotelzimmer oder das Ferienhaus zurückzubekommen, wenn sie aufgrund der Verordnung nicht aufgenommen werden. Dasselbe gelte für Pauschalreisen. Urlauber seien nicht dazu verpflichtet, einen Gutschein der Veranstalter als Entschädigung zu akzeptieren. Wer allerdings schon jetzt den Urlaub für die Zeit nach dem Lockdown – der vorerst auf vier Wochen begrenzt ist – stornieren möchte, bleibt eventuell auf einem Teil der Reisekosten sitzen.
Jetzt ist es offiziell: Im Zuge der Corona-Maßnahmen verbieten Bund und Länder touristische Übernachtungsangebote in Deutschland
Update vom 28. Oktober, 17:51 Uhr: In einer Pressekonferenz verkündete Kanzlerin Angela Merkel soeben die verschärften Corona-Maßnahmen*, die in der heutigen Videokonferenz zwischen ihr und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurden. Demnach wird es tatsächlich zu den durchgesickerten Einschränkungen im Tourismus kommen: Bund und Länder verbieten ab nächster Woche touristische Übernachtungsangebote in Deutschland. Bürger sind dazu aufgefordert, private Reisen und Verwandtenbesuche zu unterlassen, sofern diese nicht unbedingt nötig sind – darunter gilt unter anderem fürs Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Ausnahmen gelten nur für notwendige Zwecke wie zum Beispiel zwingende Dienstreisen. Anders als zunächst geplant, soll die Regelung bereits ab dem 2. November vier Wochen lang gelten. Auch Gastronomiebetriebe müssen ab 2. November für den restlichen Monat schließen. Alle Informationen zum Nachlesen wird es in Kürze auf Bundesregierung.de geben.
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Gibt es ab November keinen Urlaub mehr in Deutschland?
Update vom 28. Oktober 2020, 10:24 Uhr: Der Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder am heutigen Mittwoch, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt, sieht drastische Einschränkungen im Alltag vor. Insbesondere die Gastronomie und der Tourismus sind von den Beschränkungen, die ab dem 4. November gelten sollen, betroffen.
Demnach will der Bund touristische Übernachtungsangebote* im Inland fast den ganzen November lang verbieten. Übernachtungsangebote sollen laut der Beschlussvorlage nur noch für notwendige Zwecke erlaubt sein. Generell werden Bürger dazu aufgefordert sein, auf private Reisen und Verwandtenbesuche zu verzichten. Die Gastronomie soll es auch hart treffen: Bars, Clubs, Kneipen, Restaurants und ähnliche Gastronomiebetriebe müssen voraussichtlich – bis auf Lieferung und Abholung von Speisen – wieder schließen.
Außerdem plant der Bund, im November deutschlandweit Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, zu untersagen. Die Verbote betreffen Theater, Opern, Konzerthäuser sowie Kinos, Freizeitparks, Spielhallen und weitere Freizeiteinrichtungen, wie das RND schreibt. Die verschärften Maßnahmen dienen demnach dazu, „zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen“ erforderlich seien.
„Lockdown light“ sorgt für Empörung in der Tourismusbranche – „Bauernopfer der Pandemiepolitik“
Originalmeldung vom 27. Oktober 2020: Viele Branchen leiden seit Anfang des Jahres unter der Corona-Pandemie und den Maßnahmen, die zahlreiche Länder angeordnet haben – besonders betroffen sind die Gastronomie und der Tourismus. Grenzschließungen und Reisewarnungen* haben das Reisen im Frühjahr fast gänzlich zum Stillstand gebracht. Und immer noch machen der Branche Beherbergungsverbote und Quarantäne-Regelungen zu schaffen. Nun soll die Regierung aufgrund steigender Fallzahlen erneut über einen „Lockdown light“ nachdenken – was viele Unternehmen und Betriebe, die schon um ihre Existenz bangen, endgültig in den Ruin treiben könnte. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. ruft deshalb bereits zu einer Demonstration in Berlin auf.
So könnte der „Lockdown light“ in Deutschland aussehen
Aktuell berichten zahlreiche Medien unter Berufung auf die „Bild“-Zeitung (Inhalt hinter Bezahlschranke) von einem „Lockdown light“. Demnach sollen Angela Merkel und die Ministerpräsidenten schon am Mittwoch, 28. Oktober 2020, bei einer Video-Konferenz über weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens diskutieren. Zur Debatte stünden Schließungen von Bars und Restaurants sowie Veranstaltungsverbote. Schulen und Kitas sollen jedoch weitestgehend geöffnet bleiben.
Regierung plant „Lockdown ligt“: Tourismusbranche läuft Sturm
Auch die Tourismusbranche sieht sich von den kommenden Einschränkungen betroffen und lenkt sofort gegen: „Sollten sich die durchsickernden Pläne zu einem ‚Lockdown Light‘ bewahrheiten, wäre das die nächste Katastrophe für die Tourismuswirtschaft“, so Michael Rabe, Generalsekretär des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V, laut einer Pressemitteilung. „Wenn Restaurants dicht gemacht und Veranstaltungen verboten würden, würden einmal mehr insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Tourismusbranche grundlos zum Bauernopfer der Pandemiepolitik. Belastbare Zahlen, dass unsere Betriebe zu den Pandemietreibern gehören, hat bislang niemand vorgelegt bzw. sind zumindest öffentlich nicht verfügbar. Und doch hat ein Großteil der Coronamaßnahmen – seien es Beherbergungsverbote oder Zwangsquarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, Sperrzeiten oder das schlichte wiederholte Abraten vom Reisen – unsere Branche und Kunden im Visier.“
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Des Weiteren sagt Rabe: „Wir fordern die Politik auf, von diesen nicht nachvollziehbaren Maßnahmen auf dem Rücken der Tourismuswirtschaft abzusehen. Sollte die Politik jedoch aus pandemiepolitisch ‚übergeordneten‘ Gründen an einem solch branchenspezifischen Lockdown festhalten, sind ebenso branchenspezifische Entschädigungsgelder und Rettungsmaßnahmen für die betroffenen Betriebe, die insoweit ein Sonderopfer erbringen, ein absolutes Muss. Ansonsten wird die Mehrzahl von ihnen den Corona-Winter nicht überleben.“ Am Mittwoch wollen Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft, Tourismuswirtschaft und Gastronomie in Berlin demonstrieren. (fk / sca)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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