Familienbesuch an Weihnachten: Was Sie beim Reisen mit der Bahn beachten sollten

Über Weihnachten wollen viele Deutsche ihre Verwandten besuchen – die Deutsche Bahn hat darauf reagiert. Was Sie zur Anreise mit der Bahn wissen sollten.
Verwandtenbesuch über Weihnachten: Deutsche Bahn plant zusätzliche Fahrten
Update vom 16. Dezember 2020: Obwohl seit dem 16. Dezember ein harter Corona-Lockdown in Deutschland gilt, sollen an Weihnachten die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert werden. Deshalb dürfen zwischen dem 24. und 26. Dezember insgesamt fünf Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenkommen. Ausgenommen sind Kinder im Alter bis 14 Jahren.
Die Deutsche Bahn reagierte auf die Lockerungen und will während der Feiertage 100 zusätzliche Fahrten – vor allem auf den Hauptstrecken zwischen den Großstädten – anbieten. „Das sind doppelt so viele Sonderzüge wie normalerweise an Weihnachten gefahren werden“, sagte Personenverkehrsvorstand Berthold Huber laut Travelbook am vergangenen Mittwoch in Berlin. Damit soll der Fernverkehr entlastet werden, sodass Zugreisende in Corona-Zeiten sicher bei den Verwandten ankommen. Bei insgesamt 20.000 monatlich angebotenen Fernverkehrs-Fahrten sei das laut Peter Naumann, Ehrenvorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn, zwar nicht viel, „aber das ist dann genau abgepasst auf die besonders ausgelasteten Züge“. Die zusätzlichen Fahrten finden zwischen dem 18. und 27. Dezember statt.
Zudem sollen die Reservierungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bahn beschränkt werden. „Für die Wintermonate sind grundsätzlich nur noch alle Fensterplätze buchbar“, heißt es laut einer Bund-Länder-Vorlage, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Die Gangplätze sollen im Reservierungssystem größtenteils geblockt werden, sodass sie nicht reservierbar sind. Außerdem soll in allen Zügen nur noch ein Sitzplatz pro Doppelsitz zu reserviere sein. Bei Sitzgruppen mit Tisch können nur die diagonal gegenüberliegenden Plätze besetzt werden. In Abteilen mit sechs Sitzplätzen sind nur zwei für eine Buchung vorgesehen. Wer mit anderen Personen reisen will, soll aber die Möglichkeit bekommen, in speziellen Bereichen nebeneinander liegende Sitzplätze zu reservieren.
„Corona-Lockdown“: Keine Ausflüge, keine Verwandtenbesuche – Was passiert mit meinen gebuchten Bahn-Tickets?
Originalmeldung vom 30. Oktober: Ab dem 2. November sind für eine Dauer von vorerst vier Wochen sämtliche private Reisen – ob Tagesausflug oder Verwandtenbesuch – zu vermeiden*. Die Regierung fordert die Bürger dazu auf, ihre Kontakte wieder auf ein Minimum zu beschränken. Aber kann ich deshalb meine bereits gebuchten Bahn-Tickets wieder kostenlos stornieren?
„Corona-Lockdown“: Kann ich meine Bahn-Tickets gebührenfrei stornieren?
Während sich Buchungen von Hotelzimmern oder Ferienunterkünften aufgrund der neuen Lockdown-Regelungen kostenfrei stornieren lassen, sieht es bei Bahn-Tickets wieder ganz anders aus. Das verrät Rechtsanwalt Jan Bartholl gegenüber dem Online-Portal Travelbook: „Grundsätzlich gilt, dass die Bahn keinen touristischen, sondern einen Beförderungsvertrag hat. Das heißt: Wenn das Ziel Ihrer Reise wegfällt, die Bahn aber Ihren Teil, nämlich die Beförderung, trotzdem ermöglicht, ist sie nicht dazu verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten.“ Darum bleiben Kunden voraussichtlich auf ihren Kosten sitzen oder können nur auf die Kulanz des Betreibers hoffen.
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Bis wann lassen sich Tickets der Bahn kostenlos stornieren?
Bei der Deutschen Bahn gelten trotz der Corona-Pandemie und den neuen Maßnahmen die üblichen Regeln bei der Stornierung. Heißt: Sparpreis-Tickets lassen sich bis einen Tag vor dem 1. Geltungstag gegen ein Entgelt von zehn Euro stornieren. Danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Flexpreis-Tickets können Sie vor dem 1. Geltungstag noch umtauschen oder kostenfrei stornieren. Ab dem 1. Geltungstag ist der Umtausch oder die Stornierung im Fernverkehr nur noch für ein Entgelt von 19 Euro möglich – im Nahverkehr für ein Entgelt von 17,50 Euro. „Wir empfehlen seit dem Frühjahr aktiv die Buchung eines stornierbaren Angebots“, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Bahn dem Portal Travelbook. Des Weiteren seien Tickets zum Super-Sparpreis von der Stornierung ausgeschlossen. Schon beim Buchungsprozess würden Kunden darauf hingewiesen werden. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
Deutschlandkarte: Coronavirus – Die aktuelle Lage
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